Die Kosten hängen von Sprache, Umfang und Art der Leistung ab. Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie ein exaktes, unverbindliches Angebot. Orientierung an JVEG für gerichtliche Aufträge möglich.
Richtwerte – das finale Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihres Dokuments.
Für Aufträge im Bereich Justiz und Behörden orientieren wir uns an den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach JVEG-Sätzen – sprechen Sie uns einfach an.
Der Preis hängt von Sprache, Umfang (Seiten/Wörter), Art der Beglaubigung und gewünschter Lieferzeit ab. Nach Upload Ihres Dokuments erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Nein. Versand der Original-Beglaubigung per Post und PDF-Vorabversion sind in der Regel im Angebot enthalten. Eventuelle Express-Zuschläge werden transparent ausgewiesen.
Ja, für gerichtliche und behördliche Aufträge ist eine Abrechnung nach JVEG möglich. Bitte geben Sie dies bei der Anfrage an.
Dokument hochladen – wir melden uns mit einem transparenten Preis.
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