Offiziell anerkannte Übersetzungen für alle deutschen und internationalen Behörden, Ämter und Universitäten. 100 % digital beauftragen, das Original bequem per Post erhalten.
Wir fertigen rechtssichere, beglaubigte Übersetzungen für sämtliche amtlichen Urkunden an:
Das am häufigsten geforderte Dokument – für Eheschließung, Einbürgerung, Kindergeld und Rentenanträge.
Geburtsurkunde übersetzenAuch als internationale Eheurkunde – anerkannt von Standesämtern, Ausländerbehörden und Botschaften.
Heiratsurkunde übersetzenSchul- und Arbeitszeugnisse für Bewerbungen, Studienplätze und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Zeugnis übersetzenHochschulreife, Bachelor- und Masterurkunden – für Universitäten, uni-assist und Berufsanerkennung.
Abiturzeugnis übersetzenFür die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse – inklusive Klassenübersicht und Rückseite.
Führerschein übersetzenPolizeiliches Führungszeugnis für Visum, Einbürgerung, Arbeitgeber und Berufszulassungen.
Führungszeugnis übersetzenKaufverträge, Gesellschaftsverträge, AGB und Handelsregisterauszüge – juristisch präzise übersetzt.
Vertrag übersetzenFür die Wiederheirat, Namensänderung und die Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland.
Scheidungsurteil übersetzenFür Nachlassverfahren, Erbscheine, Rentenübertragungen und Versicherungen im In- und Ausland.
Sterbeurkunde übersetzen
Eine beglaubigte Übersetzung – oft auch amtliche oder zertifizierte Übersetzung genannt – darf in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Durch Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung juristisch bindend bestätigt.
Jetzt beglaubigt übersetzen lassenBeglaubigen darf in Deutschland nur, wer von einem Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt und beeidigt bzw. ermächtigt wurde. Je nach Bundesland heißen diese Fachleute vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer – gemeint ist dieselbe Befugnis.
Unsere Übersetzungen sind bundesweit und international gültig. Wir übersetzen regelmäßig für die Vorlage bei:
Für Eheschließungen, Nachbeurkundungen und Namensänderungen – die häufigste Vorlagestelle für beglaubigte Urkunden.
Übersetzung fürs Standesamt →Für Einbürgerung, Visa, Aufenthaltstitel und Familiennachzug – vollständig und fristgerecht übersetzt.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Für Verfahren aller Art – mit rechtssicherer Abrechnung nach JVEG und auf Wunsch samt beeidigtem Dolmetscher im Termin.
Übersetzung fürs Gericht →Für Bewerbungen, Immatrikulation und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse – inklusive Notenspiegel und Modulhandbuch.
Für Visa-Anträge, Familiennachzug und konsularische Beurkundungen – häufig zusätzlich mit Apostille.
Für den Einbürgerungsantrag werden Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Nachweise über Sprachkenntnisse beglaubigt benötigt.
Übersetzung für die Einbürgerung →Behörden prüfen vier Merkmale. Fehlt eines davon, wird die Übersetzung nicht anerkannt.
Der Übersetzer bestätigt schriftlich, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
Der Stempel weist die gerichtliche Beeidigung oder Ermächtigung und das zuständige Gericht aus.
Eigenhändig unterschrieben, mit Ort und Datum der Beglaubigung.
Die Übersetzung wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden, sodass beide eindeutig zusammengehören.
Von der Anfrage bis zum gestempelten Original – transparent, digital und ohne Behördengang.
Sie müssen keine Originale einsenden. Ein gutes Foto oder PDF genügt für Angebot und Übersetzung – Ihr Dokument bleibt bei Ihnen.
Die Kosten hängen von Sprache und Umfang ab – Standardurkunden beginnen ab 45 €. Sie erhalten immer ein exaktes Festpreisangebot.
Die amtliche Übersetzung mit Original-Stempel kommt per Post – die PDF-Vorabversion erhalten Sie sofort per E-Mail.
Soll eine deutsche Urkunde im Ausland verwendet werden, verlangen viele Staaten zusätzlich eine Apostille. Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde und wird von der zuständigen deutschen Behörde erteilt.
Für jede Sprachkombination stellen wir Ihnen gerichtlich vereidigte Muttersprachler zur Seite.
Anerkennung, Apostille, Scan und Bearbeitungsdauer – kurz und verbindlich beantwortet.
Wird die Übersetzung von LingoPlus im Ausland anerkannt?
In den meisten Fällen ja. Eine in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung wird von vielen Staaten akzeptiert. Einzelne Länder verlangen zusätzlich eine Überbeglaubigung oder Apostille – fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach, wir beraten Sie gern dazu.
Was ist eine Apostille und übersetzen Sie diese mit?
Die Apostille ist eine Überbeglaubigung, die die Echtheit einer Urkunde für das Ausland bestätigt. Sie wird von der ausstellenden Behörde vergeben, nicht von uns. Liegt sie vor, übersetzen wir sie in der Regel mit – senden Sie sie daher bitte direkt zusammen mit der Urkunde ein.
Kann ich mein Dokument einfach abfotografieren?
Ja. Wichtig ist nur, dass das Foto scharf und vollständig ist: alle Seiten, Vorder- und Rückseite, Ränder nicht abgeschnitten und keine Stürze oder Spiegelungen. Ein PDF-Scan ist ideal, ein gutes Handy-Foto genügt aber vollkommen.
Wie lange dauert eine amtliche Übersetzung in der Regel?
Standardurkunden wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sind in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertig. Umfangreichere Unterlagen wie Verträge oder Zeugnismappen dauern entsprechend länger – den Liefertermin nennen wir Ihnen verbindlich im Angebot. Ein Express-Service ist auf Anfrage möglich.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden übersetzen wir ab 45 €. Der genaue Preis richtet sich nach Sprache, Umfang und Lieferzeit – Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung verliert grundsätzlich nicht ihre Gültigkeit. Manche Behörden verlangen jedoch eine aktuelle Urkunde – fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach, bevor Sie eine ältere Übersetzung einreichen.
Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Ein Notar beglaubigt Unterschriften oder Kopien, prüft aber keine Übersetzung. Die Richtigkeit einer Übersetzung kann nur ein gerichtlich vereidigter oder ermächtigter Übersetzer bestätigen.
Kann ich eine beglaubigte Übersetzung online bestellen?
Ja. Sie laden Ihr Dokument als Scan oder Foto hoch, erhalten ein Festpreisangebot und bekommen die fertige Übersetzung vorab als PDF sowie das gestempelte Original per Post – ganz ohne Termin vor Ort.
Laden Sie Ihr Dokument hoch – Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot, meist innerhalb von 30 Minuten.
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