Offiziell anerkannte Übersetzungen für alle deutschen und internationalen Behörden, Ämter und Universitäten. 100 % digital beauftragen, das Original bequem per Post erhalten.
Wir fertigen rechtssichere, beglaubigte Übersetzungen für sämtliche amtlichen Urkunden an:
Das am häufigsten geforderte Dokument – für Eheschließung, Einbürgerung, Kindergeld und Rentenanträge.
Geburtsurkunde übersetzenAuch als internationale Eheurkunde – anerkannt von Standesämtern, Ausländerbehörden und Botschaften.
Heiratsurkunde übersetzenSchul- und Arbeitszeugnisse für Bewerbungen, Studienplätze und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Zeugnis übersetzenHochschulreife, Bachelor- und Masterurkunden – für Universitäten, uni-assist und Berufsanerkennung.
Abiturzeugnis übersetzenFür die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse – inklusive Klassenübersicht und Rückseite.
Führerschein übersetzenPolizeiliches Führungszeugnis für Visum, Einbürgerung, Arbeitgeber und Berufszulassungen.
Führungszeugnis übersetzenKaufverträge, Gesellschaftsverträge, AGB und Handelsregisterauszüge – juristisch präzise übersetzt.
Vertrag übersetzenFür die Wiederheirat, Namensänderung und die Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland.
Scheidungsurteil übersetzenFür Nachlassverfahren, Erbscheine, Rentenübertragungen und Versicherungen im In- und Ausland.
Sterbeurkunde übersetzen
Eine beglaubigte Übersetzung – oft auch amtliche oder zertifizierte Übersetzung genannt – darf in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Durch Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung juristisch bindend bestätigt.
Jetzt beglaubigt übersetzen lassenUnsere Übersetzungen sind bundesweit und international gültig. Wir übersetzen regelmäßig für die Vorlage bei:
Für Eheschließungen, Nachbeurkundungen und Namensänderungen – die häufigste Vorlagestelle für beglaubigte Urkunden.
Übersetzung fürs Standesamt →Für Einbürgerung, Visa, Aufenthaltstitel und Familiennachzug – vollständig und fristgerecht übersetzt.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Für Verfahren aller Art – mit rechtssicherer Abrechnung nach JVEG und auf Wunsch samt beeidigtem Dolmetscher im Termin.
Übersetzung fürs Gericht →Für Bewerbungen, Immatrikulation und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse – inklusive Notenspiegel und Modulhandbuch.
Für Visa-Anträge, Familiennachzug und konsularische Beurkundungen – häufig zusätzlich mit Apostille.
Für den Einbürgerungsantrag werden Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Nachweise über Sprachkenntnisse beglaubigt benötigt.
Übersetzung für die Einbürgerung →Von der Anfrage bis zum gestempelten Original – transparent, digital und ohne Behördengang.
Sie müssen keine Originale einsenden. Ein gutes Foto oder PDF genügt für Angebot und Übersetzung – Ihr Dokument bleibt bei Ihnen.
Die Kosten hängen von Sprache und Umfang ab – Standardurkunden beginnen ab 45 €. Sie erhalten immer ein exaktes Festpreisangebot.
Die amtliche Übersetzung mit Original-Stempel kommt per Post – die PDF-Vorabversion erhalten Sie sofort per E-Mail.
Für jede Sprachkombination stellen wir Ihnen gerichtlich vereidigte Muttersprachler zur Seite.
Anerkennung, Apostille, Scan und Bearbeitungsdauer – kurz und verbindlich beantwortet.
Wird die Übersetzung von LingoPlus im Ausland anerkannt?
In den meisten Fällen ja. Eine in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung wird von vielen Staaten akzeptiert. Einzelne Länder verlangen zusätzlich eine Überbeglaubigung oder Apostille – fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach, wir beraten Sie gern dazu.
Was ist eine Apostille und übersetzen Sie diese mit?
Die Apostille ist eine Überbeglaubigung, die die Echtheit einer Urkunde für das Ausland bestätigt. Sie wird von der ausstellenden Behörde vergeben, nicht von uns. Liegt sie vor, übersetzen wir sie in der Regel mit – senden Sie sie daher bitte direkt zusammen mit der Urkunde ein.
Kann ich mein Dokument einfach abfotografieren?
Ja. Wichtig ist nur, dass das Foto scharf und vollständig ist: alle Seiten, Vorder- und Rückseite, Ränder nicht abgeschnitten und keine Stürze oder Spiegelungen. Ein PDF-Scan ist ideal, ein gutes Handy-Foto genügt aber vollkommen.
Wie lange dauert eine amtliche Übersetzung in der Regel?
Standardurkunden wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sind in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen fertig. Umfangreichere Unterlagen wie Verträge oder Zeugnismappen dauern entsprechend länger – den Liefertermin nennen wir Ihnen verbindlich im Angebot. Ein Express-Service ist auf Anfrage möglich.
Laden Sie Ihr Dokument hoch – Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot, meist innerhalb von 30 Minuten.
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