Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen und internationalen Institutionen, Ministerien und Gerichten rechtssicher akzeptiert.
Jedes Amt hat spezifische Anforderungen. Wählen Sie Ihre zuständige Behörde, um mehr über die benötigten Dokumente zu erfahren:
Für Eheschließungen, Geburtsbeurkundungen und Namensänderungen – meist zusammen mit Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.
Zum Standesamt →Für Visa, Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung – häufig zusammen mit Führungszeugnis und Geburtsurkunde.
Zur Ausländerbehörde →Für Verfahren aller Art – mit rechtssicherer Abrechnung nach JVEG und auf Wunsch beeidigtem Dolmetscher im Termin.
Zum Gericht →Für Bewerbung, Immatrikulation und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse – inklusive Notenspiegel und Modulhandbuch.
Zur Universität →Für Visa-Anträge, konsularische Beurkundungen und Auslandsvorlagen – oft zusätzlich mit Apostille.
Zur Botschaft →Für Immobilienkäufe, Eheverträge und Gesellschaftsgründungen – beurkundungspflichtige Termine mit Dolmetscherpflicht.
Zum Notar →Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Das sind die häufigsten Situationen:
Häufig gefordert: Geburtsurkunde und Führungszeugnis, dazu Nachweise über Sprachkenntnisse und Einkommen.
Häufig gefordert: Heiratsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis – bei Auslandstrauungen zusätzlich mit Apostille.
Häufig gefordert: Zeugnisse und Diplome samt Notenspiegel – für Hochschulen, Kammern und Anerkennungsstellen.
Für den Notartermin: Verträge und Registerauszüge, oft mit Verhandlungsdolmetscher vor Ort.
Diese Urkunden verlangen Behörden am häufigsten in beglaubigter Übersetzung:
Von nahezu jeder Behörde gefordert – vom Standesamt über die Ausländerbehörde bis zur Rentenversicherung.
Geburtsurkunde übersetzenFür Namensführung, Familiennachzug und die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Heiratsurkunde übersetzenStandardanforderung bei Einbürgerung, Visumanträgen und behördlichen Berufszulassungen.
Führungszeugnis übersetzenFür Hochschulen, uni-assist und die behördliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Zeugnis übersetzen
Alle offiziellen Dokumente werden ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt, gestempelt und unterschrieben. Wir erfüllen die strengen Vorgaben deutscher Gerichte und garantieren die bundesweite Anerkennung – zertifiziert nach DIN EN ISO 17100.
Jetzt Übersetzung anfragenAnerkennung, Apostille und Originalvorlage – die drei Punkte, nach denen am häufigsten gefragt wird.
Werden die Dokumente bundesweit anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzer sind an deutschen Land- und Oberlandesgerichten vereidigt beziehungsweise ermächtigt. Diese Beeidigung gilt bundesweit – eine in Nordrhein-Westfalen beglaubigte Übersetzung wird also auch in Bayern, Berlin oder Hamburg akzeptiert.
Brauche ich eine Apostille für die Behörde?
Das hängt von der jeweiligen Behörde und vom Herkunftsland des Dokuments ab. Innerhalb Deutschlands ist meist keine Apostille nötig. Für die Vorlage im Ausland oder bei ausländischen Urkunden verlangen Ämter häufig eine Überbeglaubigung – fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach. Liegt eine Apostille vor, übersetzen wir sie mit.
Muss ich das Original beim Amt vorlegen?
In den meisten Fällen ja – das Amt möchte die Originalurkunde zusammen mit der beglaubigten Übersetzung sehen. Für die Übersetzung selbst genügt uns aber ein Scan; Ihr Original bleibt die ganze Zeit bei Ihnen. Die gestempelte Übersetzung liefern wir im Original per Post.
Sagen Sie uns, welches Amt die Übersetzung verlangt – wir klären die Anforderungen und senden Ihnen ein Festpreisangebot.
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