Logo
Angebot

Anerkannte Übersetzungen für Ämter und Behörden

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen und internationalen Institutionen, Ministerien und Gerichten rechtssicher akzeptiert.

5.0
Basierend auf 797 Bewertungen

Unverbindliches Angebot anfordern

Für welche Behörde benötigen Sie die Übersetzung?

Jedes Amt hat spezifische Anforderungen. Wählen Sie Ihre zuständige Behörde, um mehr über die benötigten Dokumente zu erfahren:

Standesamt

Für Eheschließungen, Geburtsbeurkundungen und Namensänderungen – meist zusammen mit Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.

Zum Standesamt →

Ausländerbehörde

Für Visa, Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung – häufig zusammen mit Führungszeugnis und Geburtsurkunde.

Zur Ausländerbehörde →

Gerichte & Justiz

Für Verfahren aller Art – mit rechtssicherer Abrechnung nach JVEG und auf Wunsch beeidigtem Dolmetscher im Termin.

Zum Gericht →

Universitäten & Hochschulen

Für Bewerbung, Immatrikulation und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse – inklusive Notenspiegel und Modulhandbuch.

Zur Universität →

Botschaften & Konsulate

Für Visa-Anträge, konsularische Beurkundungen und Auslandsvorlagen – oft zusätzlich mit Apostille.

Zur Botschaft →

Notare

Für Immobilienkäufe, Eheverträge und Gesellschaftsgründungen – beurkundungspflichtige Termine mit Dolmetscherpflicht.

Zum Notar →

Typische Anwendungsfälle für offizielle Übersetzungen

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Das sind die häufigsten Situationen:

Einbürgerung & Visum

Häufig gefordert: Geburtsurkunde und Führungszeugnis, dazu Nachweise über Sprachkenntnisse und Einkommen.

Eheschließung im In- und Ausland

Häufig gefordert: Heiratsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis – bei Auslandstrauungen zusätzlich mit Apostille.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Häufig gefordert: Zeugnisse und Diplome samt Notenspiegel – für Hochschulen, Kammern und Anerkennungsstellen.

Immobilienkauf & Gesellschaftsgründung

Für den Notartermin: Verträge und Registerauszüge, oft mit Verhandlungsdolmetscher vor Ort.

Häufig geforderte Dokumente

Diese Urkunden verlangen Behörden am häufigsten in beglaubigter Übersetzung:

Geburtsurkunde

Von nahezu jeder Behörde gefordert – vom Standesamt über die Ausländerbehörde bis zur Rentenversicherung.

Geburtsurkunde übersetzen

Heiratsurkunde

Für Namensführung, Familiennachzug und die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.

Heiratsurkunde übersetzen

Führungszeugnis

Standardanforderung bei Einbürgerung, Visumanträgen und behördlichen Berufszulassungen.

Führungszeugnis übersetzen

Zeugnis

Für Hochschulen, uni-assist und die behördliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Zeugnis übersetzen
5995357

Warum Ämter unsere Übersetzungen akzeptieren

Alle offiziellen Dokumente werden ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt, gestempelt und unterschrieben. Wir erfüllen die strengen Vorgaben deutscher Gerichte und garantieren die bundesweite Anerkennung – zertifiziert nach DIN EN ISO 17100.

Jetzt Übersetzung anfragen

Häufige Fragen zu Behördenübersetzungen

Anerkennung, Apostille und Originalvorlage – die drei Punkte, nach denen am häufigsten gefragt wird.

Werden die Dokumente bundesweit anerkannt?

Ja. Unsere Übersetzer sind an deutschen Land- und Oberlandesgerichten vereidigt beziehungsweise ermächtigt. Diese Beeidigung gilt bundesweit – eine in Nordrhein-Westfalen beglaubigte Übersetzung wird also auch in Bayern, Berlin oder Hamburg akzeptiert.

Brauche ich eine Apostille für die Behörde?

Das hängt von der jeweiligen Behörde und vom Herkunftsland des Dokuments ab. Innerhalb Deutschlands ist meist keine Apostille nötig. Für die Vorlage im Ausland oder bei ausländischen Urkunden verlangen Ämter häufig eine Überbeglaubigung – fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach. Liegt eine Apostille vor, übersetzen wir sie mit.

Muss ich das Original beim Amt vorlegen?

In den meisten Fällen ja – das Amt möchte die Originalurkunde zusammen mit der beglaubigten Übersetzung sehen. Für die Übersetzung selbst genügt uns aber ein Scan; Ihr Original bleibt die ganze Zeit bei Ihnen. Die gestempelte Übersetzung liefern wir im Original per Post.

Illustration einer Person an einem Schreibtisch mit Sprechblasen, die Kommunikation im Übersetzungsbüro LingoPlus symbolisieren.

Jetzt Übersetzung für Ihre Behörde anfragen

Sagen Sie uns, welches Amt die Übersetzung verlangt – wir klären die Anforderungen und senden Ihnen ein Festpreisangebot.

Unverbindliches Angebot anfordern