Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihrer Heiratsurkunde durch staatlich geprüfte und vereidigte Übersetzer. Weltweit gültig für Ämter und Behörden. ✓ Scan genügt ✓ Mit Apostille ✓ Versand per Post
Ob ausländische Eheurkunde oder internationale Heiratsurkunde – deutsche und internationale Behörden fordern für amtliche Prozesse eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anwendungsfälle sind:
Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe und die Eintragung ins deutsche Eheregister.
Übersetzung fürs Standesamt →Die Ausländerbehörde verlangt die beglaubigte Eheurkunde für Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →In Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren gehört die übersetzte Eheurkunde zu den Grunddokumenten.
Übersetzung fürs Gericht →Für den Familiennachzug und konsularische Beurkundungen im Herkunftsland der Ehepartner.
Übersetzung für die Botschaft →Für die Eintragung des Ehenamens im Melderegister sowie in Ausweis, Reisepass und Führerschein.
Für Hinterbliebenenrenten, Familienversicherung und die Anerkennung von Ansprüchen aus dem Ausland.
Der Prozess bei LingoPlus ist zu 100 % digital und unkompliziert. Für die Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde gilt:
Ein Scan oder Handy-Foto genügt. Sie müssen das Original nicht per Post einsenden.
Vollständigkeit. Bitte fotografieren Sie immer Vorder- und Rückseite der Urkunde.
Apostille mitsenden. Falls Ihre Urkunde eine Überbeglaubigung (Apostille) trägt, senden Sie diese bitte direkt mit.
Die Preise variieren je nach Ausgangssprache, Textumfang und eventuellen Apostillen – das Angebot ist immer ein verbindlicher Festpreis.
Transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren. Dokument hochladen – verbindliches Angebot in wenigen Stunden, inklusive Apostille und Versand.
In der Regel innerhalb von 3 Werktagen fertig. Express-Service innerhalb von 24 Stunden auf Anfrage möglich.
Scan als PDF vorab per E-Mail, das physische Original mit Beglaubigungsstempel portofrei per Post – auf Wunsch auch ins Ausland.
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen anerkannte Übersetzungen aus nahezu allen Sprachen ins Deutsche und umgekehrt an.
In vielen behördlichen Prozessen fordern Ämter die beglaubigte Übersetzung weiterer Dokumente:
Standesämter fordern sie fast immer zusammen mit der Heiratsurkunde – etwa bei Eheschließung und Namensführung.
Geburtsurkunde übersetzenErforderlich für die Anmeldung der Eheschließung, wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
Ehefähigkeitszeugnis übersetzenVor einer erneuten Eheschließung verlangt das Standesamt den Nachweis über die Auflösung der Vorehe.
Scheidungsurteil übersetzenFür den Nachweis familiärer Verhältnisse bei Familiennachzug, Rentenversicherung und Erbschaftsfragen.
Familienbuch übersetzenDie wichtigsten Antworten zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Eheurkunde.
Wird die Übersetzung von LingoPlus überall anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk versehen. Sie werden bundesweit von Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten und Hochschulen anerkannt – und in der Regel auch international.
Kann ich einfach ein Foto oder einen Scan schicken?
Ja. Für die beglaubigte Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Handy-Foto. Das Originaldokument müssen Sie uns nicht zusenden. Wichtig ist nur, dass alle Seiten sowie Vorder- und Rückseite vollständig abgebildet sind.
Muss die Apostille mit übersetzt werden?
In den meisten Fällen ja. Wenn Ihre Heiratsurkunde eine Apostille oder Überbeglaubigung trägt, verlangen die Behörden üblicherweise auch deren Übersetzung. Senden Sie die Apostille daher bitte direkt mit – wir prüfen den Bedarf und weisen sie separat im Angebot aus.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer, die von einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt und beeidigt beziehungsweise ermächtigt wurden. Nur sie dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung amtlich bestätigen.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Manche Behörden verlangen jedoch, dass die zugrunde liegende Urkunde bei Vorlage nicht älter als sechs Monate ist – in diesem Fall benötigen Sie eine aktuelle Urkunde und damit auch eine neue Übersetzung.
Bekomme ich das Originaldokument per Post zurück?
Da uns in der Regel nur ein Scan vorliegt, bleibt Ihr Original die ganze Zeit bei Ihnen. Sie erhalten von uns die beglaubigte Übersetzung im Original per Post sowie vorab eine PDF-Fassung per E-Mail.
Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie noch heute Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot – zum Festpreis.
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