Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihres Testaments durch in Deutschland gerichtlich beeidigte Übersetzer. Gültig für Nachlassgerichte, Notariate und Banken. ✓ Scan genügt ✓ Mit Beglaubigung ✓ Express möglich
Ob handschriftliches Testament, notarielle letztwillige Verfügung oder Nachlass mit Auslandsbezug – Gerichte, Notare und Banken verlangen im Erbfall eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anwendungsbereiche sind:
Für die Testamentseröffnung und das Erbscheinverfahren verlangt das zuständige Amtsgericht eine lückenlose beglaubigte Übersetzung fremdsprachiger Verfügungen.
Übersetzung fürs Gericht →Notare benötigen rechtssichere Übersetzungen zur Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, für Erbauseinandersetzungen und die Erstellung von Erbscheinsanträgen.
Übersetzung für Behörden →Kreditinstitute und Lebensversicherungen verlangen zur Freigabe von Konten, Depots und Policen die beglaubigte Übersetzung des Testaments nebst Erbschein.
Zu den Fachübersetzungen →Befindet sich Vermögen im Ausland, fordern die dortigen Nachlassbehörden und Konsulate eine beglaubigte Übersetzung zur Regelung des Erbfalls.
Übersetzung für die Botschaft →Wird eine Immobilie vererbt, fordert das Grundbuchamt neben dem Erbschein häufig das übersetzte Testament zur Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch.
Für die korrekte steuerliche Erfassung von Erbschaften und Nachlässen mit Auslandsbezug fordern die Finanzämter beglaubigte Nachweise.
Der Prozess bei LingoPlus ist zu 100 % digital und unkompliziert. Für die Übersetzung Ihres Testaments gilt:
Ein Scan oder klares Foto reicht aus. Für das verbindliche Angebot und die Übersetzung benötigen wir kein Originaldokument per Post.
Vollständigkeit aller Seiten. Bitte erfassen Sie alle Seiten des Testaments inklusive handschriftlicher Zusätze, Streichungen und Unterschriften.
Apostille oder Legalisation beifügen. Wurde für ein ausländisches Testament eine Überbeglaubigung ausgestellt, laden Sie diesen Vermerk bitte direkt mit hoch.
Die Kosten richten sich nach Textumfang, Sprachkombination und Lesbarkeit – Sie erhalten von uns stets einen verbindlichen Festpreis.
Verbindliche Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dem Upload Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb weniger Stunden Ihr maßgeschneidertes Festpreisangebot.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt rund 3 Werktage ab Auftragserteilung. Für dringende Gerichtsfristen bieten wir auf Anfrage einen 24-Stunden-Expressdienst.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung vorab als PDF per E-Mail sowie das gestempelte und gesiegelte Originaldokument auf dem Postweg direkt nach Hause.
Unsere bei deutschen Gerichten beeidigten Übersetzer fertigen anerkannte Übersetzungen letztwilliger Verfügungen für alle gängigen Sprachkombinationen an.
Bei der Abwicklung von Erbfällen und Nachlässen fordern Gerichte, Notare und Banken häufig weitere beglaubigte Dokumente:
Wird im Rahmen umfassender Nachlass- und Vorsorgeregelungen meist gemeinsam mit dem Testament verfasst und bei Rechtsgeschäften vorgelegt.
Vorsorgevollmacht übersetzenErforderlich, damit Nachlassverwalter oder Bevollmächtigte die Erbengemeinschaft gegenüber Gerichten, Banken und ausländischen Stellen vertreten können.
Vollmacht übersetzenDeutsche Nachlassgerichte fordern zur Erteilung des Erbscheins regelmäßig eine eidesstattliche Versicherung der Erben über die Richtigkeit des Testaments.
Eidesstattliche Erklärung übersetzenZur Freigabe von Bankkonten und Nachlassdepots verlangen Geldinstitute neben dem Testament oft beglaubigte Übersetzungen von Kontoauszügen und Verträgen.
Bankdokumente übersetzenDie wichtigsten Antworten rund um die beglaubigte Übersetzung Ihres Testaments oder Ihrer letztwilligen Verfügung.
Wird die beglaubigte Übersetzung des Testaments bei Gerichten und Notaren anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden ausschließlich von gerichtlich ermächtigten und allgemein beeidigten Übersetzern nach strengen rechtlichen Standards angefertigt. Sie enthalten den offiziellen Bestätigungsvermerk, das Siegel und die Unterschrift des Übersetzers und werden bundesweit von Nachlassgerichten, Notariaten, Behörden und Banken uneingeschränkt anerkannt.
Reicht ein Scan oder Foto des Testaments für die beglaubigte Übersetzung aus?
Ja. Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt ein lesbarer Scan oder ein scharfes Smartphone-Foto. Das Originaldokument müssen Sie uns zu keinem Zeitpunkt per Post zusenden. Achten Sie bitte darauf, dass insbesondere bei handschriftlichen Testamenten alle Wörter, Daten und Unterschriften gut lesbar erfasst sind.
Muss eine vorhandene Apostille oder Legalisation mitübersetzt werden?
In aller Regel ja. Wenn Ihr ausländisches Testament mit einer Haager Apostille oder einer konsularischen Legalisation versehen ist, verlangen Nachlassgerichte und Notare die Übersetzung der gesamten Urkunde. Wir übersetzen alle amtlichen Stempel, Siegel und Vermerke vollständig mit, damit Ihr Nachlassdokument rechtssicher vorliegt.
Wer darf in Deutschland ein Testament beglaubigt übersetzen?
Nur Übersetzerinnen und Übersetzer, die von einem Oberlandesgericht oder Landgericht in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt wurden, dürfen rechtsgültige Beglaubigungen ausstellen. Sie bestätigen mit ihrem Siegel und ihrer Unterschrift offiziell die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung des Testaments.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung eines Testaments gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst ist zeitlich unbegrenzt gültig und verfällt nicht. Entscheidend für Nachlassbehörden ist jedoch, dass das zugrunde liegende Testament rechtskräftig ist und kein späteres Testament existiert, welches die Verfügungen widerrufen hat.
Erhalte ich das Originaldokument nach der Übersetzung zurück?
Da Sie uns für die Übersetzung lediglich eine digitale Kopie übermitteln, verbleibt das eigentliche Original die gesamte Zeit sicher bei Ihnen. Sie erhalten von uns die rechtswirksam beglaubigte Übersetzung in Papierform per Post sowie vorab als PDF-Dokument per E-Mail.
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug gelten besondere formelle und verfahrensrechtliche Vorschriften. Diese Besonderheiten sollten Sie beachten:
Eigenhändige Testamente weisen häufig schwer entzifferbare Schriftzüge oder Streichungen auf. Unsere vereidigten Justizübersetzer übertragen den Text buchstabengetreu und vermerken unklare Passagen nach den Richtlinien der Gerichte.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung unterliegt der Nachlass grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für das Europäische Nachlasszeugnis ist die beglaubigte Übersetzung des Testaments unerlässlich.
Gemeinschaftliche Verfügungen wie das Berliner Testament sind in vielen ausländischen Rechtsordnungen unüblich oder unzulässig. Eine präzise juristische Übersetzung sorgt dafür, dass die Bindungswirkung auch vor ausländischen Stellen verstanden wird.
Liegt bereits ein ausländisches Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein aus dem Herkunftsland vor, verlangen deutsche Gerichte meist die beglaubigte Übersetzung sowohl des Testaments als auch der gerichtlichen Eröffnungsurkunde.
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