Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihres Erbscheins durch von einem Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Weltweit gültig für Gerichte, Notare, Banken und Behörden. ✓ Scan genügt ✓ Mit Apostille ✓ Versand per Post
Ob inländischer Erbschein oder ausländisches Erbnachweis-Äquivalent – Gerichte, Notare, Banken und Behörden fordern für erbrechtliche Verfahren in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anwendungsfälle sind:
Für internationale Erbverfahren verlangt das Nachlassgericht eine beglaubigte Übersetzung ausländischer Erbnachweise.
Übersetzung fürs Gericht →Banken und Sparkassen fordern den übersetzten Erbschein, bevor sie Konten freischalten oder Vermögenswerte übertragen.
Mehr zur beglaubigten Übersetzung →Für die Übertragung von Grundstücken und anderen Nachlasswerten benötigt der Notar eine beglaubigte Übersetzung des Erbscheins.
Zu den Fachübersetzungen →Das Finanzamt verlangt den Erbschein im Original oder in beglaubigter Übersetzung für die Erbschaftsteuererklärung.
Übersetzung für Behörden →Bei Nachlässen mit Auslandsbezug müssen Erbnachweise aus dem Ausland beglaubigt übersetzt werden, damit deutsche Stellen sie anerkennen.
Für die Auszahlung von Lebensversicherungen und Hinterbliebenenrenten fordern Versicherungen und Rentenstellen den Erbschein in übersetzter Form.
Der Prozess bei LingoPlus ist zu 100 % digital und unkompliziert. Für die Übersetzung Ihres Erbscheins gilt:
Ein Scan oder Handy-Foto genügt. Sie müssen das Original nicht per Post einsenden.
Vollständigkeit. Bitte fotografieren Sie alle Seiten des Erbscheins, einschließlich Rückseite und etwaiger Anlagen.
Apostille mitsenden. Falls Ihr Erbschein eine Apostille oder Legalisation trägt, senden Sie diese bitte direkt mit.
Die Kosten richten sich nach Ausgangssprache, Seitenumfang und eventuellem Apostille-Bedarf – Sie erhalten stets einen verbindlichen Festpreis.
inkl. MwSt. & Beglaubigungsvermerk
Fachgerechte Übertragung aller erbrechtlichen Quoten und Feststellungen
Rechtsgültig beglaubigter Nachweis zur Ausweisung der Erbenstellung
Anerkannt bei Grundbuchämtern, Bankinstituten und ausländischen Gerichten
Prüf-PDF vorab per Mail inklusive und sichere Briefbeförderung
Keine versteckten Gebühren – Sie laden Ihren Erbschein hoch und erhalten in wenigen Stunden ein verbindliches Angebot zum Festpreis, Apostille und Versand inklusive.
Standardübersetzungen sind in der Regel nach 3 Werktagen fertig. Auf Anfrage ist ein Express-Service innerhalb von 48 Stunden möglich.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung als PDF vorab per E-Mail. Das physische Original mit Beglaubigungsstempel wird portofrei per Post zugesandt – auch ins Ausland.
Unsere öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer fertigen anerkannte Übersetzungen aus über 200 Sprachen ins Deutsche und umgekehrt an.
Bei der Abwicklung eines internationalen Nachlasses fordern Behörden und Institutionen in der Regel die beglaubigte Übersetzung weiterer Dokumente:
Als Grundlage des Erbrechts wird das Testament regelmäßig zusammen mit dem Erbschein von Nachlassgerichten und Notaren angefordert.
Testament übersetzenBanken und Ämter verlangen die Sterbeurkunde als Nachweis des Erbfalls – häufig zusammen mit dem Erbschein.
Sterbeurkunde übersetzenWenn Erben im Ausland sitzen, wird eine übersetzte Vollmacht benötigt, damit Bevollmächtigte in Deutschland den Nachlass abwickeln können.
Vollmacht übersetzenFür die Freischaltung von Konten oder die Überprüfung von Vermögensverhältnissen fordern Banken häufig auch Bankdokumente in beglaubigter Übersetzung.
Bankdokumente übersetzenDie wichtigsten Antworten zur beglaubigten Übersetzung Ihres Erbscheins.
Wird die Übersetzung von LingoPlus von Gerichten und Banken anerkannt?
Ja. LingoPlus setzt ausschließlich öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer ein, die das fertige Dokument mit Stempel, Unterschrift und amtlichem Bestätigungsvermerk versehen. Nachlassgerichte, Notare, Banken, Finanzämter und Versicherungen akzeptieren diese Übersetzungen bundesweit – und in der Regel auch bei internationalen Stellen.
Kann ich einfach ein Foto oder einen Scan des Erbscheins schicken?
Ja. Ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Smartphone-Foto reicht völlig aus – das Original muss nicht eingeschickt werden. Achten Sie bitte darauf, dass alle Seiten des Erbscheins vollständig abgebildet sind, inklusive etwaiger Anlagen und Randvermerke.
Muss die Apostille auf dem Erbschein mit übersetzt werden?
In vielen Fällen ja. Wenn Ihr Erbschein eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 trägt, verlangen Behörden im Zielland üblicherweise auch deren Übersetzung. Senden Sie die Apostille bitte direkt mit – wir prüfen den Bedarf und weisen sie separat im Angebot aus.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen eines Erbscheins anfertigen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden, die durch ein deutsches Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt und vereidigt wurden. Diese Zulassung berechtigt sie, die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit amtlicher Wirkung zu bestätigen.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung des Erbscheins gültig?
Die Übersetzung selbst hat kein gesetzliches Ablaufdatum. Manche Behörden und Banken verlangen jedoch, dass der vorgelegte Erbschein nicht zu alt ist – in diesem Fall benötigen Sie gegebenenfalls einen neuen Erbschein und eine neue Übersetzung. Fragen Sie vorab beim jeweiligen Empfänger nach.
Bekomme ich das Originaldokument nach der Übersetzung zurück?
Da uns in der Regel nur ein Scan vorliegt, bleibt Ihr Original die ganze Zeit bei Ihnen. Sie erhalten von uns die beglaubigte Übersetzung im Original per Post sowie vorab eine PDF-Fassung per E-Mail.
Ausländische Erbnachweise unterscheiden sich stark von deutschen Erbscheinen. Diese Sonderfälle begegnen uns in der Praxis am häufigsten:
Seit August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012). Das Europäische Nachlasszeugnis wird in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) direkt anerkannt – eine Übersetzung kann dennoch verlangt werden.
Im angelsächsischen Rechtsraum ersetzen Probate Grant oder Letters of Administration den deutschen Erbschein. Diese Dokumente benötigen in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung.
In Frankreich und anderen frankophonen Ländern ist der notarielle Acte de Notoriété das Pendant zum Erbschein. Für die Anerkennung in Deutschland ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Für Erbscheine aus Staaten, die dem Haager Apostilleübereinkommen nicht beigetreten sind, ist statt der Apostille eine Legalisation durch die zuständige Botschaft notwendig.
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