Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihres Reisepasses durch gerichtlich beeidigte und ermächtigte Übersetzer. Gültig für Behörden, Ämter und Konsulate. ✓ Scan genügt ✓ Amtliche Beglaubigung ✓ Schneller Versand per Post
Ob ausländischer Reisepass zur Vorlage in Deutschland oder deutsches Ausweisdokument für das Ausland – Behörden und Institutionen verlangen für offizielle Angelegenheiten regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anwendungsfälle sind:
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie die Identitätsklärung verlangen Ausländerbehörden eine beglaubigte Übersetzung des Passes.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Bei der Beantragung von Einreisevisa, Arbeits- oder Studienvisa bei ausländischen Vertretungen wird der Reisepass samt Stempeln und Visa in der geforderten Landessprache verlangt.
Übersetzung für die Botschaft →Für die Anmeldung einer Eheschließung, Vaterschaftsanerkennungen oder die Eintragung eines Kindes im Geburtenregister dient die Übersetzung als verlässlicher Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis.
Übersetzung fürs Standesamt →In gerichtlichen Prozessen, bei notariellen Beurkundungen von Kaufverträgen oder der Gründung von Gesellschaften fordern Notare und Richter die zweifelsfreie Legitimation der Beteiligten.
Übersetzung fürs Gericht →Für Kontoeröffnungen, Kreditprüfungen und geldwäscherechtliche Identifizierungen (KYC) verlangen Kreditinstitute bei Pässen aus Drittstaaten in der Regel eine beeidigte Übersetzung.
Zur Immatrikulation an Universitäten oder beim Antritt einer internationalen Arbeitsstelle dient die Passübersetzung zur formellen Überprüfung Ihrer persönlichen Ausweisdaten.
Der Ablauf bei LingoPlus ist vollständig digital, unkompliziert und transparent gestaltet. Für die Übersetzung Ihres Reisepasses beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Gut lesbarer Scan oder Foto. Für die Übersetzung reicht ein hochauflösender Scan oder ein klares Smartphone-Foto der relevanten Passseiten vollkommen aus.
Vollständige Datenseite. Fotografieren Sie die Doppelseite mit Ihren Personaldaten und dem Lichtbild bitte komplett, flach aufliegend und ohne verdeckte Ränder.
Visa und Stempel beachten. Sofern Behörden auch Einreisestempel, Visa oder behördliche Vermerke einfordern, laden Sie die entsprechenden Passseiten bitte direkt mit hoch.
Die Kosten richten sich nach der Sprachkombination und der Anzahl der zu übersetzenden Seiten oder Stempel – Sie erhalten immer ein verbindliches Festpreisangebot.
Transparente Festpreisgarantie ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dem Upload Ihres Dokuments erhalten Sie binnen weniger Stunden Ihr individuelles und verbindliches Angebot.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Werktage ab Freigabe. Bei dringenden Behördenterminen bieten wir einen Express-Service innerhalb von 24 Stunden an.
Sie erhalten vorab eine digital signierte PDF-Version per E-Mail und das amtliche Original mit Siegel und Unterschrift des Übersetzers portofrei per Post direkt nach Hause.
Gerichtlich ermächtigte Übersetzer unseres weltweiten Netzwerks übersetzen Ihren Reisepass aus allen Sprachen ins Deutsche sowie aus dem Deutschen in jede gewünschte Fremdsprache.
Bei behördlichen Verfahren, Einbürgerungen oder Reisen werden neben dem Reisepass meist weitere beglaubigte Unterlagen eingefordert:
Wird bei Passbeantragung, Einbürgerung und Standesamtsvorgängen in der Regel gemeinsam mit dem Reisepass als Abstammungsnachweis vorgelegt.
Geburtsurkunde übersetzenDient innerhalb der Europäischen Union als primäres Identitätsdokument und wird häufig begleitend zur Passübertragung übersetzt.
Personalausweis übersetzenIst unmittelbar an den gültigen Reisepass gekoppelt und belegt den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus bei Auslandsreisen und Behördenvorgängen.
Aufenthaltserlaubnis übersetzenBestätigt den aktuellen Wohnsitz in Deutschland und ergänzt den Reisepass, da dieser keine vollständige Wohnanschrift ausweist.
Meldebescheinigung übersetzenWichtige Antworten rund um die beglaubigte Übersetzung von Reisepässen und amtlichen Reisedokumenten.
Wird die Übersetzung meines Reisepasses von Behörden anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden durch in Deutschland gerichtlich beeidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzer angefertigt. Mit offiziellem Beglaubigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen, werden sie von Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten und Konsulaten bundesweit in der Regel uneingeschränkt anerkannt.
Reicht ein Foto oder Scan des Passes für die Übersetzung aus?
Ja, für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt eine gut lesbare digitale Kopie oder ein klares Foto mit dem Smartphone. Sie müssen Ihren Reisepass nicht per Post aus der Hand geben. Wichtig ist lediglich, dass die maschinenlesbare Zone (MRZ) und alle Personendaten scharf und unbeschnitten erkennbar sind.
Müssen alle Passseiten oder auch Sichtvermerke übersetzt werden?
In den allermeisten Fällen verlangen deutsche Behörden nur die Übersetzung der Hauptdatenseite mit Ihren persönlichen Angaben. Falls eine Visastelle oder ein Gericht jedoch auch Stempel, Einreisevermerke oder behördliche Verlängerungen einfordert, teilen Sie uns dies bitte bei der Anfrage mit, damit wir diese Seiten berücksichtigen.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses erstellen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich Übersetzer erstellen, die an einem Oberlandesgericht oder Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt sind. Sie bürgen mit ihrer persönlichen Unterschrift und ihrem Beglaubigungsstempel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung aus der Ausgangssprache.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung des Reisepasses gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst verfällt nicht und besitzt kein formales Ablaufdatum. Allerdings akzeptieren Behörden für rechtliche Vorgänge in der Regel nur Übersetzungen von Reisepässen, die zum Einreichungszeitpunkt noch gültig sind. Läuft Ihr Reisepass ab und Sie erhalten ein neues Dokument, verlangen Behörden meist eine neue Übersetzung.
Muss ich mein Originaldokument einsenden oder erhalte ich es zurück?
Ihr Originalpass verbleibt durchgehend in Ihren Händen, da die Bearbeitung ausschließlich anhand digital übermittelter Kopien erfolgt. Nach Fertigstellung erhalten Sie die beglaubigte Ausfertigung im Original mit dem Stempel des Übersetzers per Post zugesandt sowie vorab eine digitale PDF-Kopie per E-Mail zur sofortigen Verwendung.
Bei ausländischen Reisedokumenten und Identitätsnachweisen gibt es in behördlichen Verfahren besondere Regelungen. Die folgenden Konstellationen treten in der Praxis besonders häufig auf:
Bei Pässen in kyrillischer, arabischer oder asiatischer Schrift erfolgt die Transkription von Namen nach offiziellen ISO-Normen (z. B. ISO 9 oder ICAO), damit die Schreibweise im Pass exakt mit Ihren bisherigen Registern übereinstimmt.
Reisepässe selbst erhalten völkerrechtlich in der Regel keine Apostille. Sollte eine ausländische Behörde dennoch eine Überbeglaubigung verlangen, wird zumeist eine notariell beglaubigte Passkopie gefertigt und mit einer Apostille versehen.
Weichen Vor- oder Nachnamen in ausländischen Pässen von deutschen Personenstandsurkunden ab (etwa durch Vatersnamen oder Eheschließung), vermerkt der beeidigte Übersetzer dies gewissenhaft im Beglaubigungstext zur Vorlage beim Standesamt.
Neben regulären Nationalpässen übersetzen wir auch amtliche Reiseausweise nach der Genfer Flüchtlingskonvention (blauer Pass) sowie Fremdenpässe und Notreisedokumente vorschriftsmäßig für alle deutschen Behörden.
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