Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihres Personalausweises durch gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzer. Gültig für alle deutschen Behörden, Bürgerämter und Gerichte. ✓ Scan genügt ✓ Mit Beglaubigung ✓ Schneller Versand
Ob ausländische ID-Karte oder Personalausweis für internationale Behördengänge – deutsche Ämter, Gerichte und Institutionen verlangen für amtliche Verfahren eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anlässe sind:
Die Ausländerbehörde verlangt bei Einbürgerungsanträgen, Erstanträgen auf Aufenthaltstitel und beim Familiennachzug eine beglaubigte Ausweisübersetzung.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Für die Anmeldung des Wohnsitzes sowie die Registrierung im Melderegister fordern Einwohnermeldeämter bei ausländischen Ausweisen oft eine amtliche Übersetzung.
Übersetzung für Behörden →Zur Beantragung von Einreisevisa, Pässen oder für konsularische Beglaubigungen verlangen Auslandsvertretungen eine anerkannte Übersetzung Ihres Identitätsdokuments.
Übersetzung für die Botschaft →Bei der Anmeldung einer Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung oder Namenserklärung benötigt das Standesamt eine beglaubigte Übersetzung zur Identitätsfeststellung.
Übersetzung fürs Standesamt →Banken und Finanzinstitute fordern zur gesetzlichen Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz bei ausländischen Ausweisen häufig eine beglaubigte Übersetzung.
Arbeitgeber, Berufsverbände und Notare verlangen bei Vertragsunterzeichnungen und gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen verlässliche Identitätsnachweise auf Deutsch.
Der Bestellprozess bei LingoPlus funktioniert komplett digital und zeitsparend. Für die Übersetzung Ihres Personalausweises gilt:
Ein Scan oder Handy-Foto genügt. Sie müssen das Originaldokument zu keinem Zeitpunkt per Post einsenden.
Vollständigkeit. Bitte fotografieren Sie stets die Vorder- und Rückseite des Ausweises, inklusive Adressfeld und MRZ.
Apostille mitsenden. Sollte Ihr Personalausweis eine behördliche Überbeglaubigung tragen, laden Sie diese bitte direkt vollständig mit hoch.
Die Bearbeitungskosten richten sich nach Sprachkombination und Beglaubigungsvermerken – Sie erhalten stets ein verbindliches Festpreisangebot.
Transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren. Nach dem Upload erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Festpreisangebot inklusive Beglaubigung.
In der Regel erfolgt die Fertigstellung innerhalb von 3 Werktagen. Auf Wunsch steht für dringende Fristen ein Express-Service innerhalb von 24 Stunden bereit.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung vorab als PDF per E-Mail sowie das rechtsgültige Papierexemplar mit Siegel und Unterschrift per Post.
Unsere gerichtlich ermächtigten Übersetzer fertigen anerkannte Übersetzungen Ihres Ausweises aus nahezu allen Sprachen ins Deutsche und umgekehrt an.
Bei vielen amtlichen Verfahren verlangen Behörden neben dem Personalausweis weitere wichtige Dokumente in beglaubigter Form:
Wird von Konsulaten und Grenzbehörden bei internationalen Visaanträgen und Reisen außerhalb der EU als ergänzender Reisedokumentnachweis verlangt.
Reisepass übersetzenDient Behörden, Standesämtern und Gerichten als grundlegender Nachweis der Abstammung sowie der korrekten Namensführung.
Geburtsurkunde übersetzenBelegt den aktuellen Wohnsitz in Deutschland, da ausländische Identitätskarten die aktuelle Meldeadresse häufig nicht enthalten.
Meldebescheinigung übersetzenBestätigt den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland und wird bei Ämtern in der Regel gemeinsam mit dem Identitätsausweis vorgelegt.
Aufenthaltserlaubnis übersetzenHier finden Sie die wichtigsten Antworten zur beglaubigten Übersetzung Ihres Personalausweises.
Wird die beglaubigte Übersetzung meines Personalausweises überall anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden von gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt und mit offiziellem Siegel, Stempel und Beglaubigungsvermerk versehen. Sie werden in ganz Deutschland von Bürgerämtern, Ausländerbehörden, Gerichten und Standesämtern anerkannt und sind in der Regel auch im Ausland gültig.
Reicht ein Scan oder Foto des Ausweises für die Übersetzung aus?
Ja. Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Smartphone-Foto. Sie müssen uns das Original nicht per Post schicken. Bitte achten Sie lediglich darauf, dass alle Daten, die Ränder sowie Vorder- und Rückseite des Ausweises vollständig zu sehen sind.
Muss eine Apostille oder Legalisation mit übersetzt werden?
Sofern Ihr Ausweisdokument eine Überbeglaubigung wie eine Haager Apostille oder konsularische Legalisation besitzt, fordern deutsche Ämter in der Regel auch deren Übersetzung. Laden Sie entsprechende Vermerke bitte direkt mit hoch, damit wir diese in Ihrem individuellen Festpreisangebot berücksichtigen können.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung des Personalausweises anfertigen?
Ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer, die an einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt, beeidigt oder ermächtigt wurden. Nur sie besitzen die gesetzliche Befugnis, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit offiziellem Stempel und Unterschrift rechtswirksam zu bestätigen.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung des Personalausweises gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst hat kein Verfallsdatum und bleibt dauerhaft gültig. Beachten Sie jedoch, dass die Übersetzung an die Gültigkeitsdauer des zugrunde liegenden Personalausweises gekoppelt ist: Läuft Ihr Ausweis ab oder ändern sich persönliche Angaben, verlangen Behörden in der Regel ein neues Dokument samt Übersetzung.
Muss ich das Original des Personalausweises einsenden?
Nein, das Original Ihres Personalausweises verbleibt die gesamte Zeit sicher bei Ihnen. Wir benötigen lediglich eine gut lesbare digitale Kopie für die Übersetzung. Das fertig übersetzte und gesiegelte Dokument erhalten Sie nach Fertigstellung per Post sowie vorab als PDF-Dokument per E-Mail.
Bei der behördlichen Verwendung ausländischer Ausweise gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten:
Viele Personalausweise aus EU-Staaten sind mehrsprachig verfasst. Dennoch verlangen deutsche Behörden und Gerichte für offizielle Akten häufig eine vollständige Übersetzung aller nationalen Textfelder.
Bei Ausweisen in arabischer, kyrillischer oder asiatischer Schrift transliterieren unsere beeidigten Übersetzer Namen nach amtlichen ISO-Normen. Teilen Sie uns bevorzugte Schreibweisen gerne vorab mit.
Ein Ausweisdokument muss stets vollständig übersetzt werden. Auf der Rückseite befinden sich oft wesentliche Angaben wie die Wohnadresse, die ausstellende Behörde sowie die maschinenlesbare Zone (MRZ).
Auch vorläufig ausgestellte Personalausweise, Notreisedokumente oder amtliche Identitätsbescheinigungen können beglaubigt übersetzt werden, sofern Gültigkeitszeitraum und Dienstsiegel intakt sind.
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