Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse durch gerichtlich ermächtigte und vereidigte Übersetzer. Gültig für Universitäten, Anerkennungsstellen und Behörden weltweit. ✓ Scan genügt ✓ Schnelle Bearbeitung ✓ Inklusive Postversand
Ob Schulabschluss, Hochschuldiplom oder beruflicher Befähigungsnachweis – Universitäten, Behörden und internationale Arbeitgeber verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Zu den wichtigsten Anwendungsbereichen zählen:
Für die Bewerbung um einen Studienplatz an deutschen Universitäten, Fachhochschulen oder über die Servicestelle uni-assist ist ein amtlich übersetztes Zeugnis erforderlich.
Übersetzung für Behörden →Zuständige Stellen wie IHK FOSA, Handwerkskammern oder Landesbehörden prüfen ausländische Berufsabschlüsse nur anhand einer beglaubigten Übersetzung.
Mehr zur beglaubigten Übersetzung →Die Ausländerbehörde sowie deutsche Vertretungen verlangen für Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz anerkannte Bildungsnachweise.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Internationale Arbeitgeber sowie ausländische Hochschulen fordern für Bewerbungsverfahren oder Auslandssemester eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisunterlagen.
Übersetzung für die Botschaft →Öffentliche Arbeitgeber, Ministerien und Schulämter verlangen zur tariflichen Eingruppierung eine rechtssichere Übersetzung ausländischer Bildungsurkunden.
Für die Zulassung zu Fortbildungen, Meisterkursen oder Kammerprüfungen dient das übersetzte Zeugnis als verbindlicher Nachweis der Eingangsvoraussetzungen.
Die Auftragsabwicklung bei LingoPlus erfolgt durchgehend digital und ohne administrativen Aufwand. Für die Übersetzung Ihres Zeugnisses beachten Sie bitte Folgendes:
Ein Scan oder klares Foto genügt. Ihr Originaldokument bleibt bei Ihnen zu Hause; Sie müssen kein Zeugnis per Post an uns schicken.
Vollständigkeit aller Zeugnisseiten. Bitte erfassen Sie sämtliche Seiten inklusive aller Notenübersichten, Fächerlisten, Beilagen und Stempelabdrücke.
Apostille oder Vorbeglaubigung mitsenden. Falls Ihr Zeugnis eine Haager Apostille, Legalisation oder ministerielle Bestätigung besitzt, laden Sie diese bitte direkt mit hoch.
Die Kosten berechnen sich transparent nach Sprachrichtung, Formatierung und Zeilenumfang des Dokuments – Sie erhalten stets ein garantiertes Festpreisangebot.
Verbindliche Festpreise ohne versteckte Nebenkosten. Nach dem Hochladen Ihrer Zeugnisdateien übermitteln wir Ihnen innerhalb weniger Stunden ein individuelles Angebot.
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt rund 3 Werktage. Für besonders eilige Bewerbungsfristen bieten wir auf Anfrage einen 24-Stunden-Expressdienst an.
Sie erhalten die fertige Übersetzung vorab als PDF per E-Mail sowie das beglaubigte Papierexemplar mit Siegel und Unterschrift portofrei per Post zugestellt.
Unsere gerichtlich ermächtigten Fachübersetzer übertragen Bildungsabschlüsse und Zeugnisse aus sämtlichen Herkunftssprachen ins Deutsche sowie ins Englische und alle Weltsprachen.
Bei behördlichen Anerkennungsverfahren, Bewerbungen und Hochschulzulassungen verlangen Prüfstellen in der Regel begleitende Unterlagen in beglaubigter Übersetzung:
Hochschuldiplome und akademische Urkunden werden bei Gleichwertigkeitsprüfungen und Studienzulassungen regelmäßig zusammen mit dem Zeugnis vorgelegt.
Diplom übersetzenEin tabellarischer Lebenslauf gehört bei Bewerbungen und Zulassungsanträgen im In- und Ausland stets als ergänzende Übersicht zu den Zeugnissen.
Lebenslauf übersetzenZur Darlegung der praktischen Berufserfahrung fordern Arbeitgeber und Prüfungsstellen Arbeitszeugnisse parallel zu den Bildungsabschlüssen an.
Arbeitszeugnis übersetzenAnerkennungsbehörden, Hochschulen und Ämter benötigen die Geburtsurkunde zur rechtssicheren Überprüfung der Identität und Namensschreibweise.
Geburtsurkunde übersetzenDie wichtigsten Antworten rund um die beglaubigte Übersetzung von Bildungsnachweisen, Diplomen und Notenübersichten.
Wird die beglaubigte Übersetzung meines Zeugnisses von Ämtern und Universitäten anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden ausschließlich von in Deutschland gerichtlich ermächtigten beziehungsweise allgemein beeidigten Übersetzern angefertigt. Jedes Dokument wird mit dem offiziellen Beglaubigungsvermerk, Stempel und der persönlichen Unterschrift versehen. Dadurch sind unsere Übersetzungen bei Hochschulen, uni-assist, staatlichen Anerkennungsstellen und Behörden bundesweit uneingeschränkt gültig.
Reicht für die Übersetzung ein Scan oder Foto des Zeugnisses aus?
Ja, für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt eine digitale Datei wie ein Scan oder ein gut ausgeleuchtetes Foto. Sie müssen uns Ihr Originalzeugnis nicht auf dem Postweg zusenden. Der ermächtigte Übersetzer bestätigt im Vermerk ausdrücklich, ob ihm das Dokument als Scan oder elektronische Vorlage vorlag, was von den meisten Behörden problemlos akzeptiert wird.
Muss eine Apostille oder ministerielle Vorbeglaubigung mitübersetzt werden?
Sofern Ihr Zeugnis eine Haager Apostille, eine diplomatische Legalisation oder einen ministeriellen Bestätigungsvermerk trägt, muss dieser Vermerk in der Regel vollständig mitübersetzt werden. Anerkennungsstellen und Universitäten fordern das Dokument als Gesamturkunde an. Bitte laden Sie vorhandene Überbeglaubigungen daher direkt bei Ihrer Anfrage zusammen mit dem Zeugnis hoch.
Wer darf in Deutschland ein Zeugnis beglaubigt übersetzen?
In Deutschland sind ausschließlich gerichtlich ermächtigte, beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer dazu befugt. Diese Fachübersetzer haben vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Sie haften für die Richtigkeit der Übersetzung und bestätigen mit ihrem Siegel die exakte Übereinstimmung mit dem Ursprungstext.
Werden Noten und Benotungsskalen bei der Übersetzung in deutsche Noten umgerechnet?
Nein, vereidigte Übersetzer dürfen keine eigenständige Notenumrechnung vornehmen, da dies eine unzulässige inhaltliche Veränderung darstellen würde. Die Noten und Notenbezeichnungen werden getreu dem Ursprungsdokument übersetzt oder im Originaltext belassen. Die offizielle Notenumrechnung obliegt nach geltendem Recht ausschließlich den jeweiligen Hochschulen oder Zeugnisanerkennungsstellen.
Wie und wann erhalte ich die fertige beglaubigte Zeugnisübersetzung?
Unmittelbar nach der Beglaubigung stellen wir Ihnen die fertige Übersetzung vorab als PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung, damit Sie Fristen wahren können. Das physische Original mit Siegel und handschriftlicher Unterschrift versenden wir gleichzeitig per Post. Auf Wunsch und bei dringenden Terminen bieten wir zudem einen bevorzugten Expressversand oder weltweiten Versand an.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen und Notenübersichten sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. In der Praxis begegnen uns folgende Konstellationen besonders häufig:
Für die Anerkennung an Hochschulen oder Bewertungsstellen reicht die Urkunde allein oft nicht aus; die beglaubigte Übersetzung des detaillierten Fächer- und Notenspiegels ist zwingend erforderlich.
Ausländische Bewertungssysteme wie ECTS, GPA oder Prozentpunkte werden buchstabengetreu übertragen, damit die Zeugnisanerkennungsstelle eine korrekte Einstufung vornehmen kann.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Anerkennungsstellen der Länder prüfen Abschlüsse anhand der anabin-Datenbank und fordern beglaubigte Übersetzungen.
In vielen Staaten muss ein Bildungszeugnis zunächst vom zuständigen Bildungsministerium vorbeglaubigt werden, bevor das Außenministerium die Haager Apostille anbringen kann.
Laden Sie Ihr Zeugnis jetzt einfach über unser Online-Formular hoch. Sie erhalten innerhalb weniger Stunden Ihr verbindliches und kostenloses Festpreisangebot von unseren vereidigten Übersetzern.
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