Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihrer Zulassungsbescheinigung durch in Deutschland gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzer. Gültig bei Zulassungsstellen, Straßenverkehrsamt und TÜV. ✓ Scan genügt ✓ Schnelle Abwicklung ✓ Bundesweit anerkannt
Ob Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II oder ausländische Fahrzeugpapiere wie der US-Title oder britische V5C – wer ein Kraftfahrzeug grenzüberschreitend anmeldet oder umschreibt, benötigt eine offizielle Übersetzung. Typische Anlässe im Überblick:
Für die Zulassung eines importierten Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt und die Ausstellung deutscher Zulassungsbescheinigungen.
Übersetzung für Behörden →Für die technische Begutachtung nach § 21 StVZO benötigt der Prüfingenieur die technischen Daten des Fahrzeugs in verlässlicher deutscher Fassung.
Mehr zur beglaubigten Übersetzung →Bei grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen dient die beglaubigte Übersetzung als amtlicher Halternachweis vor Gericht.
Übersetzung fürs Gericht →Bei der Überführung und Verzollung eines Kraftfahrzeugs verlangen Grenzbehörden und Konsulate den Nachweis der ordnungsgemäßen Zulassung.
Übersetzung für die Botschaft →Beim Verkauf eines Fahrzeugs an ausländische Interessenten schafft die beglaubigte Übersetzung der Papiere Rechtssicherheit bei der Ummeldung.
Zur Beantragung einer Versicherungspolice oder Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten verlangen Versicherer eine Übersetzung der Fahrzeugdokumente.
Die Einreichung bei LingoPlus funktioniert komplett digital ohne Postweg. Für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Fahrzeugdokumente gilt:
Ein Scan oder Foto genügt. Sie müssen uns weder den Fahrzeugschein noch den Fahrzeugbrief im Original zusenden – eine gut lesbare digitale Kopie reicht aus.
Vollständige Erfassung. Bitte erfassen Sie sowohl die Vorder- als auch die Rückseite inklusive aller technischen Beiblätter und behördlichen Stempel.
Apostille oder Legalisationsvermerke. Falls das Dokument aus einem Drittstaat stammt und Überbeglaubigungen aufweist, übermitteln Sie diese bitte direkt zusammen mit den Fahrzeugpapieren.
Die Kosten richten sich nach Ausgangssprache, Format und Umfang der technischen Angaben – wir garantieren Ihnen stets einen transparenten Festpreis ohne Überraschungen.
Klare Festpreise ohne versteckte Gebühren. Laden Sie Ihren Fahrzeugschein oder Kfz-Brief hoch und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Angebot.
Die reguläre Fertigstellung erfolgt zügig binnen 3 Werktagen. Bei eiligen Terminen bei der Zulassungsstelle stellen wir auf Wunsch einen 24-Stunden-Expressdienst bereit.
Vorab erhalten Sie den Scan als PDF per E-Mail zur sofortigen Vorlage; die beglaubigte Papierausfertigung mit Originalstempel senden wir Ihnen versandkostenfrei per Post.
Unsere gerichtlich beeidigten Fachübersetzer übertragen Zulassungspapiere aus über sechzig Sprachen ins Deutsche und fertigen bei Bedarf Übersetzungen in Fremdsprachen an.
Im Rahmen von Kfz-Ummeldungen, Importen oder Wohnsitzverlegungen fordern Straßenverkehrsämter und Versicherungsgesellschaften regelmäßig weitere beglaubigte Unterlagen an:
Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs nach einem Zuzug aus dem Ausland wird von den Behörden oft zeitgleich die Umschreibung des ausländischen Führerscheins geprüft.
Führerschein übersetzenFür die Überprüfung des rechtmäßigen Eigentumserwerbs verlangen Zollstellen und Zulassungsbehörden bei Importfahrzeugen meist den Kaufvertrag in beglaubigter Übersetzung.
Vertrag übersetzenZur Anerkennung schadenfreier Versicherungsjahre oder beim Abschluss einer neuen Kfz-Police fordern Versicherungsgesellschaften Nachweise der Vorversicherung.
Versicherungsdokumente übersetzenZur zweifelsfreien Identifikation des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle ist die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments in übersetzter Fassung erforderlich.
Personalausweis übersetzenWichtige Informationen und praktische Hinweise zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Fahrzeugdokumente für Behörden und Prüfstellen.
Wird die Übersetzung von allen Zulassungsstellen und Prüfstellen bundesweit anerkannt?
Ja, ausnahmslos. Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland an einem Landgericht oder Oberlandesgericht beeidigten Fachübersetzern erstellt. Sie sind mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk, Dienststempel und der Unterschrift versehen und besitzen vor jedem Straßenverkehrsamt, bei Zulassungsstellen sowie bei Organisationen wie TÜV, DEKRA und GTÜ in ganz Deutschland volle rechtliche Gültigkeit.
Muss ich Ihnen die originalen Fahrzeugdokumente per Post zusenden?
Nein. Für die rechtssichere Übersetzung reicht uns eine saubere digitale Kopie, beispielsweise als PDF-Scan oder hochauflösendes Foto mit dem Smartphone. Die wertvollen Originalpapiere wie Fahrzeugbrief oder Certificate of Title bleiben zu jedem Zeitpunkt sicher in Ihren Händen. Achten Sie lediglich darauf, dass alle Nummern, Felder und Stempelvermerke scharf und leserlich abgebildet sind.
Muss sowohl Teil I als auch Teil II der Zulassungsbescheinigung übersetzt werden?
Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland erstmalig anmelden oder umschreiben lassen möchten, verlangt die Kfz-Zulassungsstelle in der Regel sowohl den Nachweis der technischen Daten (Teil I bzw. Fahrzeugschein) als auch den Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder Title). Wir empfehlen daher, beide Dokumententeile gemeinsam einzureichen, um Rückfragen des Sachbearbeiters zu vermeiden.
Wer darf Fahrzeugdokumente in Deutschland beglaubigt übersetzen?
In der Bundesrepublik Deutschland sind dazu ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer befugt, die bei einem zuständigen Oberlandesgericht, Landgericht oder einer Landesjustizverwaltung öffentlich bestellt und beeidigt bzw. ermächtigt wurden. Sie bürgen mit ihrer persönlichen Haftung und ihrem amtlichen Siegel für die absolute Richtigkeit und Vollständigkeit der übertragenen Kfz-Daten.
Wie lange bleibt die beglaubigte Übersetzung meiner Fahrzeugpapiere gültig?
Die beglaubigte Übersetzung an sich verliert ihre Gültigkeit grundsätzlich nicht. Allerdings muss das zugrunde liegende Dokument weiterhin den tatsächlichen Zustand widerspiegeln. Wurden am Kraftfahrzeug technische Modifikationen eingetragen, bauliche Veränderungen vorgenommen oder wechselte zwischenzeitlich der Halter im Ausland, verlangen Behörden verständlicherweise eine neu ausgestellte und übersetzte Fassung.
Reicht der Zulassungsstelle ein digitaler PDF-Scan der Übersetzung aus?
Für die Vorprüfung durch Prüforganisationen oder die Online-Terminvergabe reicht oft die digitale Fassung. Für den abschließenden Verwaltungsakt vor Ort bei der Zulassungsstelle fordern die meisten Sachbearbeiter jedoch das papierene Original mit dem Nassstempel des beeidigten Übersetzers. Sie erhalten von LingoPlus daher immer beides: die PDF-Datei vorab und die gesiegelte Druckversion per Post.
Bei der Zulassung ausländischer Kraftfahrzeuge in Deutschland treten häufig länderspezifische Besonderheiten auf. Diese vier Konstellationen begegnen uns in der Praxis am häufigsten:
Zulassungsbescheinigungen aus EU-Mitgliedstaaten enthalten meist EU-weit einheitliche Kennziffern (wie C.1, D.1, P.1). Dennoch verlangen viele Straßenverkehrsämter für Freitextfelder, nationale Vermerke und Stempel eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
Liegt für ein Importfahrzeug kein europäisches CoC (Certificate of Conformity) vor, muss eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erfolgen. Hierfür sind die technischen Daten aus der ausländischen Zulassungsbescheinigung vollständig zu übersetzen.
Bei Fahrzeugen aus den Vereinigten Staaten bilden der Certificate of Title (Eigentumsnachweis) und die Registration Card eine Einheit. Für die deutsche Zulassung müssen beide Dokumente zusammenhängend beglaubigt übersetzt werden.
Dokumente aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich unterliegen strengen Prüfpflichten. Die Zulassungsbehörden bestehen hier regelmäßig auf eine lückenlose deutsche Übersetzung aller behördlichen Vermerke.
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