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Professionelle Dolmetscher für Ihre Termine und Konferenzen

Ob für internationale Fachkonferenzen, Notartermine oder Gerichtsverhandlungen – wir stellen Ihnen erfahrene, beeidigte Dolmetscher für jede Situation zur Verfügung. ✓ Abrechnung nach JVEG ✓ Alle Sprachen ✓ Weltweiter Einsatz

5.0
Basierend auf 385 Bewertungen

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Unsere Dolmetsch-Techniken im Überblick

Jedes Event erfordert eine andere Technik. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – mit oder ohne Konferenztechnik, vor Ort oder remote.

Simultandolmetschen

Für Konferenzen und Tagungen – Verdolmetschung in Echtzeit aus der schallisolierten Kabine, übertragen direkt auf die Kopfhörer Ihrer Gäste.

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Konsekutivdolmetschen

Für Reden und Präsentationen – zeitversetzt nach Redeabschnitten, ganz ohne Technik und mit Notizentechnik gestützt.

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Verhandlungsdolmetschen

Für B2B-Meetings und Notartermine – dialogorientiert und diskret in kleiner Runde, mit Blick für Zwischentöne.

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Flüsterdolmetschen (Chuchotage)

Für ein bis zwei Personen – die Verdolmetschung wird leise direkt ins Ohr geflüstert, ohne Kabine und ohne Technik.

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Videodolmetschen

Ortsunabhängig via Zoom, Teams oder Webex – ideal für kurzfristige Termine und verteilte Teilnehmerkreise.

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Telefondolmetschen

Sofort verfügbar per Telefon – für Behördengespräche, Hotlines und Akutfälle, auch ohne Vorlaufzeit.

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Einsatzgebiete unserer beeidigten Dolmetscher

Unsere Sprachexperten sind fachlich und rechtlich qualifiziert für offizielle Anlässe:

Gerichte & Justiz

Beeidigte Dolmetscher für Straf-, Zivil- und Familienverfahren. Wir sorgen dafür, dass Aussagen wortgetreu ins Protokoll gelangen – und rechnen für Gerichte und Staatsanwaltschaften rechtssicher nach JVEG ab.

Übersetzung fürs Gericht →

Standesamt

Bei Eheschließungen mit internationaler Beteiligung verlangt das Standesamt einen beeidigten Dolmetscher. Wir begleiten Anmeldung und Trauung – und übersetzen auf Wunsch vorab die erforderlichen Urkunden.

Übersetzung fürs Standesamt →

Notare & Anwälte

Immobilienkäufe, Eheverträge und Gesellschaftsgründungen sind beurkundungspflichtig. Unsere Dolmetscher übertragen den Urkundstext vollständig und verständlich, damit die Beurkundung rechtswirksam bleibt.

Kliniken & Medizin

Aufklärungsgespräche, Anamnesen und Therapieplanung mit gesicherter medizinischer Fachterminologie – für Einwilligungen, die rechtlich wie menschlich tragen.

Wirtschaft & Industrie

Werksführungen, B2B-Verhandlungen, Audits und Messen. Unsere Dolmetscher arbeiten sich vorab in Ihre Produkte, Prozesse und die technische Terminologie ein.

Behörden & Ämter

Anhörungen, Vorsprachen und Beratungsgespräche bei Ausländerbehörde, Jobcenter oder Jugendamt – diskret, neutral und nach JVEG abgerechnet.

Übersetzung für die Ausländerbehörde →

Benötigen Sie vorab die Übersetzung Ihrer Dokumente?

Oft fordern Standesämter oder Notare schon vor dem eigentlichen Termin die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen. Wir erledigen beides für Sie aus einer Hand – Übersetzung und Verdolmetschung.

Zu den beglaubigten Übersetzungen

Heiratsurkunde

Für Anmeldung und Trauung verlangen Standesämter die beglaubigte Übersetzung der ausländischen Eheurkunde – häufig zusammen mit dem Ehefähigkeitszeugnis.

Übersetzen lassen →

Verträge

Kaufverträge, Gesellschaftsverträge und AGB – vor dem Notartermin übersetzt, damit alle Beteiligten den Urkundstext vorab prüfen können.

Übersetzen lassen →

Geburtsurkunde

Für Eheschließung, Namensführung, Kindergeld und Einbürgerung – beglaubigt übersetzt von gerichtlich vereidigten Übersetzern.

Übersetzen lassen →

Dolmetscher für alle wichtigen Weltsprachen

Wir stellen muttersprachliche Dolmetscher für Ihre benötigte Sprachkombination – vor Ort, per Video oder Telefon.

Dolmetscher vor Ort in Ihrer Nähe

Durch unser großes Netzwerk stellen wir Ihnen bundesweit Dolmetscher zur Verfügung – das minimiert Reisekosten und Anfahrtszeiten.

historisches rathaus von paderborn in Nordrhein-westfalen

Übersetzungsbüro Paderborn

Unser Stammsitz mit beeidigten Dolmetschern für Gerichte, Notare und Unternehmen im Kreis Paderborn.

Zum Standort Paderborn →
Übersetzungsbüro LingoPlus Bielefeld

Übersetzungsbüro Bielefeld

Dolmetschereinsätze für Kliniken, Kanzleien und Behörden in Bielefeld und Ostwestfalen.

Zum Standort Bielefeld →

So buchen Sie Ihren Dolmetscher – Kosten & Ablauf

Je genauer Ihre Angaben, desto präziser das Angebot. Das brauchen wir und so rechnen wir ab:

Was wir wissen müssen

Datum, Ort, Dauer, Sprachkombination und das Fachgebiet des Einsatzes. Je genauer Ihre Angaben, desto passgenauer wählen wir den Dolmetscher aus.

Preise für Unternehmen

Transparente Abrechnung nach Stunden-, Halbtages- oder Tagessatz – vorab als Festpreis bestätigt, inklusive Vorbereitungszeit.

Preise für Justiz & Behörden

Rechtssichere Abrechnung nach JVEG – dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – inklusive Fahrtkosten und Wartezeiten.

Technik

Auf Wunsch stellen und betreuen wir die komplette Konferenztechnik: Kabinen nach ISO 2603, Headsets, Mikrofone und Personenführungsanlagen.

Häufige Fragen zur Dolmetscher-Buchung

Vorlaufzeit, Abrechnung, Technik – die wichtigsten Punkte vor Ihrer Anfrage.

Wie viel Vorlaufzeit wird für die Buchung benötigt?

Für Standardsprachen und kleinere Termine genügen oft wenige Tage. Bei großen Konferenzen mit Simultantechnik oder bei selteneren Sprachen empfehlen wir zwei bis vier Wochen Vorlauf. Für akute Fälle bieten wir Telefondolmetschen und Videodolmetschen oft noch am selben Tag an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Übersetzer und einem Dolmetscher?

Übersetzer arbeiten mit geschriebenen Texten – etwa Urkunden, Verträgen oder Websites. Dolmetscher übertragen gesprochene Sprache in Echtzeit, zum Beispiel bei Konferenzen oder Notarterminen. Beide Berufe erfordern unterschiedliche Qualifikationen; wir bieten beide Leistungen aus einer Hand.

Werden Reisekosten extra berechnet?

Reisekosten weisen wir im Angebot transparent aus. Da wir bundesweit mit regionalen Dolmetschern arbeiten, können wir Anfahrtswege in den meisten Fällen deutlich reduzieren. Bei Einsätzen für Justiz und Behörden gelten die Sätze des JVEG.

Sind Ihre Dolmetscher gerichtlich beeidigt beziehungsweise vereidigt?

Für alle Einsätze bei Gerichten, Notaren, Standesämtern und Behörden setzen wir ausschließlich allgemein beeidigte beziehungsweise öffentlich bestellte Dolmetscher ein. Deren Beeidigung ist Voraussetzung dafür, dass die Verdolmetschung amtlich anerkannt wird.

Stellen Sie auch die benötigte Dolmetscher-Technik?

Ja. Auf Wunsch liefern und betreuen wir die komplette Konferenztechnik – schallisolierte Kabinen nach ISO 2603, Headsets, Mikrofone und Personenführungsanlagen für Flüsterdolmetschen oder Werksführungen.

Illustration einer Person an einem Schreibtisch mit Sprechblasen, die Kommunikation im Übersetzungsbüro LingoPlus symbolisieren.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Dolmetscher

Nennen Sie uns Datum, Ort, Dauer und Sprachkombination – Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Technik und Reisekosten.

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