Ob für internationale Fachkonferenzen, Notartermine oder Gerichtsverhandlungen – wir stellen Ihnen erfahrene, beeidigte Dolmetscher für jede Situation zur Verfügung. ✓ Abrechnung nach JVEG ✓ Alle Sprachen ✓ Weltweiter Einsatz
Jedes Event erfordert eine andere Technik. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – mit oder ohne Konferenztechnik, vor Ort oder remote.
Für Konferenzen und Tagungen – Verdolmetschung in Echtzeit aus der schallisolierten Kabine, übertragen direkt auf die Kopfhörer Ihrer Gäste.
Mehr erfahren →Für Reden und Präsentationen – zeitversetzt nach Redeabschnitten, ganz ohne Technik und mit Notizentechnik gestützt.
Mehr erfahren →Für B2B-Meetings und Notartermine – dialogorientiert und diskret in kleiner Runde, mit Blick für Zwischentöne.
Mehr erfahren →Für ein bis zwei Personen – die Verdolmetschung wird leise direkt ins Ohr geflüstert, ohne Kabine und ohne Technik.
Mehr erfahren →Ortsunabhängig via Zoom, Teams oder Webex – ideal für kurzfristige Termine und verteilte Teilnehmerkreise.
Mehr erfahren →Sofort verfügbar per Telefon – für Behördengespräche, Hotlines und Akutfälle, auch ohne Vorlaufzeit.
Mehr erfahren →Unsere Sprachexperten sind fachlich und rechtlich qualifiziert für offizielle Anlässe:
Beeidigte Dolmetscher für Straf-, Zivil- und Familienverfahren. Wir sorgen dafür, dass Aussagen wortgetreu ins Protokoll gelangen – und rechnen für Gerichte und Staatsanwaltschaften rechtssicher nach JVEG ab.
Übersetzung fürs Gericht →Bei Eheschließungen mit internationaler Beteiligung verlangt das Standesamt einen beeidigten Dolmetscher. Wir begleiten Anmeldung und Trauung – und übersetzen auf Wunsch vorab die erforderlichen Urkunden.
Übersetzung fürs Standesamt →Immobilienkäufe, Eheverträge und Gesellschaftsgründungen sind beurkundungspflichtig. Unsere Dolmetscher übertragen den Urkundstext vollständig und verständlich, damit die Beurkundung rechtswirksam bleibt.
Aufklärungsgespräche, Anamnesen und Therapieplanung mit gesicherter medizinischer Fachterminologie – für Einwilligungen, die rechtlich wie menschlich tragen.
Werksführungen, B2B-Verhandlungen, Audits und Messen. Unsere Dolmetscher arbeiten sich vorab in Ihre Produkte, Prozesse und die technische Terminologie ein.
Anhörungen, Vorsprachen und Beratungsgespräche bei Ausländerbehörde, Jobcenter oder Jugendamt – diskret, neutral und nach JVEG abgerechnet.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →
Oft fordern Standesämter oder Notare schon vor dem eigentlichen Termin die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen. Wir erledigen beides für Sie aus einer Hand – Übersetzung und Verdolmetschung.
Zu den beglaubigten ÜbersetzungenFür Anmeldung und Trauung verlangen Standesämter die beglaubigte Übersetzung der ausländischen Eheurkunde – häufig zusammen mit dem Ehefähigkeitszeugnis.
Übersetzen lassen →Kaufverträge, Gesellschaftsverträge und AGB – vor dem Notartermin übersetzt, damit alle Beteiligten den Urkundstext vorab prüfen können.
Übersetzen lassen →Für Eheschließung, Namensführung, Kindergeld und Einbürgerung – beglaubigt übersetzt von gerichtlich vereidigten Übersetzern.
Übersetzen lassen →Wir stellen muttersprachliche Dolmetscher für Ihre benötigte Sprachkombination – vor Ort, per Video oder Telefon.
Durch unser großes Netzwerk stellen wir Ihnen bundesweit Dolmetscher zur Verfügung – das minimiert Reisekosten und Anfahrtszeiten.
Je genauer Ihre Angaben, desto präziser das Angebot. Das brauchen wir und so rechnen wir ab:
Datum, Ort, Dauer, Sprachkombination und das Fachgebiet des Einsatzes. Je genauer Ihre Angaben, desto passgenauer wählen wir den Dolmetscher aus.
Transparente Abrechnung nach Stunden-, Halbtages- oder Tagessatz – vorab als Festpreis bestätigt, inklusive Vorbereitungszeit.
Rechtssichere Abrechnung nach JVEG – dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – inklusive Fahrtkosten und Wartezeiten.
Auf Wunsch stellen und betreuen wir die komplette Konferenztechnik: Kabinen nach ISO 2603, Headsets, Mikrofone und Personenführungsanlagen.
Vorlaufzeit, Abrechnung, Technik – die wichtigsten Punkte vor Ihrer Anfrage.
Wie viel Vorlaufzeit wird für die Buchung benötigt?
Für Standardsprachen und kleinere Termine genügen oft wenige Tage. Bei großen Konferenzen mit Simultantechnik oder bei selteneren Sprachen empfehlen wir zwei bis vier Wochen Vorlauf. Für akute Fälle bieten wir Telefondolmetschen und Videodolmetschen oft noch am selben Tag an.
Was ist der Unterschied zwischen einem Übersetzer und einem Dolmetscher?
Übersetzer arbeiten mit geschriebenen Texten – etwa Urkunden, Verträgen oder Websites. Dolmetscher übertragen gesprochene Sprache in Echtzeit, zum Beispiel bei Konferenzen oder Notarterminen. Beide Berufe erfordern unterschiedliche Qualifikationen; wir bieten beide Leistungen aus einer Hand.
Werden Reisekosten extra berechnet?
Reisekosten weisen wir im Angebot transparent aus. Da wir bundesweit mit regionalen Dolmetschern arbeiten, können wir Anfahrtswege in den meisten Fällen deutlich reduzieren. Bei Einsätzen für Justiz und Behörden gelten die Sätze des JVEG.
Sind Ihre Dolmetscher gerichtlich beeidigt beziehungsweise vereidigt?
Für alle Einsätze bei Gerichten, Notaren, Standesämtern und Behörden setzen wir ausschließlich allgemein beeidigte beziehungsweise öffentlich bestellte Dolmetscher ein. Deren Beeidigung ist Voraussetzung dafür, dass die Verdolmetschung amtlich anerkannt wird.
Stellen Sie auch die benötigte Dolmetscher-Technik?
Ja. Auf Wunsch liefern und betreuen wir die komplette Konferenztechnik – schallisolierte Kabinen nach ISO 2603, Headsets, Mikrofone und Personenführungsanlagen für Flüsterdolmetschen oder Werksführungen.
Nennen Sie uns Datum, Ort, Dauer und Sprachkombination – Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Technik und Reisekosten.
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