Offiziell anerkannte Übersetzung Ihrer Satzung durch gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzer. Rechtssicher für Handelsregister, Notare und Banken. ✓ Scan genügt ✓ Schnelle Abwicklung ✓ Versand per Post
Ob Unternehmensgründung im Ausland, Eintragung einer Zweigniederlassung oder internationale Transaktion – Behörden, Notare und Gerichte verlangen bei ausländischen Gesellschaften regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung der Satzung. Typische Einsatzbereiche sind:
Für die Eintragung von Zweigniederlassungen und Kapitaländerungen verlangen Notare und Registergerichte eine beglaubigte Übersetzung der Satzung.
Übersetzung für Behörden →In gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Beschlussmängelklagen oder internationalen Schiedsverfahren dient die übersetzte Satzung als rechtssichere Beweisgrundlage.
Übersetzung fürs Gericht →Kreditinstitute fordern bei Geschäftskontoeröffnungen und Geldwäscheprüfungen (KYC) beglaubigte Gesellschaftsverträge zur Klärung der wirtschaftlich Berechtigten.
Mehr zur beglaubigten Übersetzung →Für die Legalisierung von Unternehmensunterlagen und die Anerkennung bei ausländischen Behörden im Rahmen der internationalen Expansion.
Übersetzung für die Botschaft →Internationale Investoren und Wirtschaftsprüfer benötigen präzise Fachübersetzungen der Statuten zur verlässlichen Bewertung von Beteiligungs- und Stimmrechten.
Zur Beantragung behördlicher Erlaubnisse, Konzessionen oder Lizenzen für reglementierte Unternehmensaktivitäten im In- und Ausland.
Die Einreichung bei LingoPlus funktioniert komplett digital und zeitsparend. Für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Satzung benötigen wir folgende Informationen:
Gut lesbarer Scan genügt. Ein vollständiges PDF des Gesellschaftsvertrags reicht aus – das physische Original müssen Sie nicht per Post einreichen.
Vollständiger Dokumentenumfang. Bitte übermitteln Sie sämtliche Paragrafen, Anlagen, Nachträge sowie vorhandene Notariatsvermerke.
Apostille oder Überbeglaubigung. Enthält das ausländische Dokument bereits eine Beglaubigungsklausel oder Apostille, laden Sie diese bitte direkt mit hoch.
Der Übersetzungspreis richtet sich nach Sprachkombination, Formatierungsaufwand und Zeilenanzahl – Sie erhalten stets einen verbindlichen Festpreis vor Auftragserteilung.
Transparente Festpreiskalkulation ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dem Upload Ihrer Satzung erstellen wir innerhalb weniger Stunden ein verbindliches schriftliches Angebot.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Werktage. Für dringende Notartermine oder Registeranmeldungen bieten wir einen 24-Stunden-Expressdienst an.
Vorab erhalten Sie die Übersetzung als signiertes PDF per E-Mail, das rechtsgültige Original mit Siegel und Bestätigungsvermerk folgt versandkostenfrei per Post.
Unsere gerichtlich ermächtigten Fachübersetzer für Gesellschaftsrecht übersetzen Satzungen und Verträge zwischen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und zahlreichen weiteren Weltsprachen.
Im internationalen Gesellschaftsrecht und bei Registeranmeldungen werden begleitend zur Satzung meist weitere offizielle Firmenunterlagen verlangt:
Wird von Registergerichten und Banken fast immer zusammen mit der Satzung gefordert, um die aktuelle Vertretungsberechtigung und Geschäftsführung nachzuweisen.
Handelsregisterauszug übersetzenErgänzende Gesellschafterverträge, Geschäftsführerverträge oder Gesellschaftervereinbarungen regeln operative Details und werden oft gemeinsam mit der Satzung vorgelegt.
Vertrag übersetzenHandlungsvollmachten und notarielle Vertretungsvollmachten sind bei internationalen Gründungen und Vertretungshandlungen unerlässlich.
Vollmacht übersetzenFür die Eröffnung internationaler Geschäftskonten verlangen Kreditinstitute neben der Satzung umfassende Nachweise über die Eigentümerstruktur.
Bankdokumente übersetzenWichtige Antworten zur beglaubigten Übersetzung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen für Handelsregister, Notar und Banken.
Wird die beglaubigte Übersetzung der Satzung von deutschen Registergerichten und Notaren anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen gesellschaftsrechtlicher Dokumente werden ausschließlich durch in Deutschland gerichtlich ermächtigte oder beeidigte Urkundenübersetzer angefertigt. Die fertige Übersetzung enthält den gesetzlichen Bestätigungsvermerk, das persönliche Siegel und die Unterschrift des Übersetzers. Damit ist die Übersetzung bundesweit bei allen Amtsgerichten, Handelsregistern, Notariaten und Finanzämtern uneingeschränkt rechtswirksam.
Reicht ein PDF-Scan der Satzung für die beglaubigte Übersetzung aus?
Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung genügt in der Regel eine saubere elektronische Kopie als PDF oder Bilddatei. Das notarielle Originaldokument müssen Sie uns nicht per Einschreiben zusenden. Der ermächtigte Übersetzer vermerkt auf der Beglaubigungsklausel ausdrücklich, ob ihm das Original, eine beglaubigte Abschrift oder eine einfache Kopie vorgelegen hat. Klären Sie vorab mit Ihrem Notar, ob das Registergericht eine Vorlage nach Original oder einfacher Abschrift verlangt.
Müssen Apostille oder Legalisationsvermerke der Satzung mitübersetzt werden?
Ja, sofern die Ursprungssatzung mit einer Haager Apostille oder einer diplomatischen Legalisation versehen ist, fordern Registergerichte und Behörden stets die Mitübersetzung dieser Beglaubigungsvermerke. Dadurch wird die Echtheit der ausländischen Ausstellerbehörde lückenlos dokumentiert. Laden Sie vorhandene Stempel und Beglaubigungsanhänge am besten direkt bei Ihrer Anfrage mit hoch, damit wir diese im Festpreisangebot berücksichtigen können.
Wer darf eine Satzung rechtsgültig beglaubigt übersetzen?
In Deutschland dürfen rechtswirksame beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von Übersetzerinnen und Übersetzern ausgestellt werden, die an einem deutschen Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde öffentlich bestellt und beeidigt bzw. ermächtigt sind. Allgemeine Fremdsprachenkorrespondenten oder nicht beeidigte Übersetzungsagenturen besitzen dafür keine gesetzliche Befugnis.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung einer Satzung rechtlich gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst besitzt kein rechtliches Verfallsdatum und bleibt dauerhaft gültig. Allerdings verlangen Behörden, Registergerichte und Banken bei Nachweisen über die Vertretungsbefugnis häufig Dokumente auf aktuellem Stand. Wurde die Satzung nach der Übersetzung durch Gesellschafterbeschluss geändert, ist in der Regel eine aktualisierte Übersetzung der Neufassung oder des Änderungsbeschlusses erforderlich.
Erhalte ich die Übersetzung auch im gedruckten Original auf Papier?
Ja. Registergerichte und Notare fordern bei Beurkundungen und Handelsregisteranmeldungen in der Regel die physische Papierfassung mit Originalstempel und Unterschrift des ermächtigten Übersetzers. Sie erhalten von uns vorab einen digitalen Vorabzug als PDF per E-Mail und zeitnah das rechtsverbindlich gesiegelte Originaldokument auf dem Postweg.
Unternehmenssatzungen und Gesellschaftsverträge weisen je nach Rechtsordnung erhebliche strukturelle Besonderheiten auf. Diese Konstellationen sind in der Praxis besonders wichtig:
Im angelsächsischen Rechtsraum sind Satzungen oft zweigeteilt in Memorandum und Articles of Association oder Certificate of Incorporation und Bylaws – deutsche Register verlangen in der Regel beide Teile.
Ausländische Satzungen müssen vor der Übersetzung häufig mit einer Haager Apostille oder konsularischen Legalisation versehen werden, damit die notarielle Beglaubigung in Deutschland anerkannt wird.
Liegt die Satzung bereits zweisprachig vor (etwa bei Schweizer oder belgischen Gesellschaften), übersetzen unsere beeidigten Fachübersetzer gezielt die geforderten Sprachfassungen oder Ergänzungen.
Oft verlangen Registergerichte neben der Ursprungssatzung auch die beglaubigte Übersetzung aller nachfolgenden Änderungsbeschlüsse in chronologisch konsistenter Form.
Laden Sie Ihren Gesellschaftsvertrag oder Ihre Satzung digital hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden Ihr verbindliches Festpreisangebot von unseren ermächtigten Übersetzern.
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