Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihrer Abstammungsurkunde durch allgemein beeidigte und ermächtigte Übersetzer. Bundesweit und international gültig für alle Ämter. ✓ Scan genügt ✓ Mit Apostille ✓ Versand per Post
Ob ausländische Abstammungsurkunde, historischer Abstammungsnachweis oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister: Deutsche Behörden und Gerichte fordern für amtliche Verfahren eine beglaubigte Übersetzung. Typische Einsatzbereiche umfassen:
Für die Anmeldung der Eheschließung zur lückenlosen Prüfung der Abstammung und zum Ausschluss gesetzlicher Ehehindernisse.
Übersetzung fürs Standesamt →Die Staatsangehörigkeitsbehörde verlangt den Nachweis über die Abstammung von deutschen Vorfahren oder für Einbürgerungsanträge.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Zur zweifelsfreien Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse und der gesetzlichen Erbfolge nach dem Tod eines Angehörigen.
Übersetzung fürs Gericht →Für Visumanträge, den Familiennachzug oder konsularische Registrierungen im Herkunftsstaat oder in deutschen Auslandsvertretungen.
Übersetzung für die Botschaft →Familiengerichte und Jugendämter fordern die Urkunde bei Kindschaftssachen zur Klärung der biologischen und rechtlichen Elternschaft.
Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Vor- oder Familiennamens sowie bei nachträglichen Berichtigungen im Personenstandsregister.
Der Bestellprozess bei LingoPlus funktioniert komplett digital und transparent. Für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde beachten Sie:
Ein Scan oder Handy-Foto genügt. Ihr Originaldokument bleibt bei Ihnen; wir benötigen lediglich eine gut lesbare digitale Kopie.
Vollständigkeit sichern. Bitte laden Sie Vorder- und Rückseite sowie alle beigehefteten Randvermerke und Siegel vollständig hoch.
Apostille direkt beifügen. Falls Ihre Urkunde eine Haager Apostille oder Legalisation besitzt, senden Sie diese bitte unmittelbar mit.
Die Kosten richten sich nach Ausgangssprache, Dokumentenumfang und eventuellen Beglaubigungsvermerken – Sie erhalten stets ein verbindliches Festpreisangebot.
Faire und verbindliche Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten. Laden Sie Ihre Urkunde unverbindlich hoch – das Angebot folgt innerhalb weniger Stunden.
Die Bearbeitung erfolgt regulär innerhalb von 3 Werktagen. Für besonders eilige Fristen bieten wir einen 24-Stunden-Expressdienst an.
Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie vorab als PDF per E-Mail und das gestempelte Originaldokument versandkostenfrei per Post.
Unsere gerichtlich beeidigten Fachübersetzer fertigen rechtsgültige Übersetzungen aus sämtlichen Ausgangssprachen ins Deutsche und in andere Zielsprachen an.
Bei familiären Angelegenheiten und Personenstandsfällen fordern Ämter meist ein zusammenhängendes Dokumentenpaket:
Wird von Standesämtern oft parallel erbeten, um neben der Abstammung auch die genauen Geburtszeitpunkte und Basisdaten abzugleichen.
Geburtsurkunde übersetzenDient bei Anträgen auf Eheschließung oder zur Feststellung der ehelichen Abstammung als zwingend erforderlicher Nachweis der elterlichen Heirat.
Heiratsurkunde übersetzenErgänzt die Abstammungsdokumente bei Einbürgerungen und Anträgen auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip.
Staatsangehörigkeitsnachweis übersetzenBelegt zusammenhängende Generationenfolgen und erleichtert Nachlassgerichten sowie Notaren die Prüfung komplexer Stammbäume.
Familienbuch übersetzenWichtige Informationen zur beglaubigten Übersetzung und amtlichen Anerkennung Ihrer Abstammungsnachweise.
Wird die Übersetzung von LingoPlus bundesweit anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden durch in Deutschland gerichtlich beeidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzer angefertigt. Mit offiziellem Beglaubigungsstempel, Bestätigungsvermerk und Unterschrift versehen, werden sie von Standesämtern, Gerichten und Behörden in ganz Deutschland problemlos akzeptiert.
Kann ich für die Übersetzung einfach ein Handy-Foto einsenden?
Ja, das ist problemlos möglich. Ein gut ausgeleuchtetes, scharfes Foto oder ein Scan per E-Mail reicht für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung vollkommen aus. Ihr wertvolles Originaldokument verbleibt während des gesamten Prozesses sicher bei Ihnen zu Hause.
Muss eine Apostille oder Legalisation mit übersetzt werden?
In den allermeisten Fällen verlangen deutsche Behörden die vollständige Übersetzung aller Beglaubigungsvermerke inklusive der Apostille. Bitte laden Sie die Überbeglaubigung daher direkt mit Ihrer Urkunde hoch, damit wir diese im Angebot sofort berücksichtigen können.
Wer darf eine Abstammungsurkunde beglaubigt übersetzen?
Ausschließlich Urkundenübersetzer, die von einem Präsidenten eines deutschen Landgerichts oder Oberlandesgerichts öffentlich bestellt, beeidigt oder ermächtigt wurden. Nur diese Personen sind gesetzlich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit amtlich zu bescheinigen.
Wie lange bleibt die beglaubigte Übersetzung der Urkunde gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst ist zeitlich unbegrenzt gültig. Allerdings verlangen Standesämter oder Gerichte gelegentlich, dass das zugrunde liegende Originaldokument bei Vorlage nicht älter als sechs Monate ist, weshalb in solchen Fällen eine Neubeschaffung nötig sein kann.
Wie wird mir die fertige Übersetzung zugestellt?
Nach Fertigstellung erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung vorab als praktische PDF-Datei per E-Mail. Die rechtswirksame Ausfertigung in Papierform mit handschriftlicher Signatur und Dienstsiegel senden wir Ihnen zeitgleich kostenfrei mit der Post zu.
Beim Nachweis von Abstammung und Verwandtschaft gibt es nationale Besonderheiten. Diese Konstellationen sind in der Praxis besonders relevant:
In Deutschland wird die Abstammungsurkunde seit 2009 nicht mehr ausgestellt; an ihre Stelle trat der beglaubigte Registerausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Randvermerken.
Internationale Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen sind bereits mehrsprachig und bedürfen in den Vertragsstaaten meist keiner zusätzlichen Übersetzung oder Beglaubigung.
Viele ausländische Personenstandsurkunden enthalten handschriftliche Beischreibungen zu Adoptionen oder Namensänderungen, die für deutsche Behörden zwingend mitübersetzt werden müssen.
Dokumente aus Staaten ohne Abkommen benötigen oft eine Legalisation durch die deutsche Botschaft oder eine Haager Apostille, bevor sie für offizielle Stellen übersetzt werden.
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