Offiziell anerkannte Übersetzung Ihrer Namensänderung durch allgemein beeidigte Übersetzer. Bundesweit und international gültig für alle Behörden. ✓ Scan genügt ✓ Mit Apostille ✓ Schneller Postversand
Ob behördliche Namensänderung, Namensangleichung nach einer Einbürgerung oder Namenserklärung im Ausland – deutsche und ausländische Behörden verlangen für amtliche Verfahren eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anlässe sind:
Für die offizielle Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Namensänderung, Namenserklärungen oder Nachbeurkundungen im deutschen Personenstandsregister.
Übersetzung fürs Standesamt →Die Ausländerbehörde benötigt die beglaubigte Bescheinigung für den Aufenthaltstitel, das Einbürgerungsverfahren und die Namensangleichung.
Übersetzung für die Ausländerbehörde →Zur Aktualisierung Ihrer Stammdaten im Melderegister sowie für die ordnungsgemäße Neuausstellung von Personalausweis und Reisepass.
Übersetzung für Behörden →Für die Beantragung eines neuen Reisepasses beim Heimatkonsulat oder die Eintragung des neuen Namens in die Personenstandsbücher des Herkunftslandes.
Übersetzung für die Botschaft →Für die offizielle Umschreibung Ihres Führerscheins und die Anpassung der Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen amtlichen Familiennamen.
Als rechtssicherer Nachweis für Kontoumschreibungen, Gehaltsabrechnungen sowie die Aktualisierung bei Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.
Die Beauftragung bei LingoPlus erfolgt unkompliziert und vollständig digital. Für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderung beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Ein Scan oder klares Foto genügt. Sie müssen uns das Originaldokument nicht postalisch einreichen.
Vollständigkeit aller Seiten. Bitte fotografieren oder scannen Sie Vorder- und Rückseite inklusive aller Randvermerke und Stempel vollständig.
Apostille oder Legalisation mitsenden. Falls Ihre ausländische Urkunde eine Überbeglaubigung trägt, laden Sie diese bitte direkt zusammen mit der Urkunde hoch.
Die Preise hängen von der Sprachkombination, dem Beglaubigungsaufwand und eventuellen Apostillen ab – wir erstellen Ihnen stets ein verbindliches Festpreisangebot.
Transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren. Dokument bequem hochladen und innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Festpreisangebot erhalten.
In der Regel innerhalb von 3 Werktagen fertiggestellt. Auf Wunsch ist für dringende Termine auch ein 24-Stunden-Expressdienst möglich.
Vorab erhalten Sie den beglaubigten Scan als PDF per E-Mail, die amtlich gestempelte Papierausfertigung senden wir Ihnen versandkostenfrei per Post zu.
Unsere gerichtlich ermächtigten Übersetzer fertigen anerkannte Übersetzungen Ihrer Namensänderungsdokumente aus nahezu allen Sprachen ins Deutsche und umgekehrt an.
Im Rahmen von Namensänderungsverfahren oder Registerberichtigungen fordern Behörden häufig beglaubigte Übersetzungen begleitender Personenstandsurkunden:
Als grundlegender Identitätsnachweis verlangen Standesämter die Geburtsurkunde bei nahezu jeder Namenserklärung oder Registerkorrektur.
Geburtsurkunde übersetzenDient als Nachweis der bisherigen Namensführung bei Eheschließungen oder nachträglichen Bestimmungen eines gemeinsamen Ehenamens.
Heiratsurkunde übersetzenWird benötigt, wenn nach der Auflösung einer Ehe die Wiederannahme eines früheren Familiennamens beim Standesamt beantragt wird.
Scheidungsurteil übersetzenWird häufig zeitgleich vorgelegt, um frühere Schreibweisen abzugleichen und die Identität bei konsularischen oder behördlichen Vorgängen nachzuweisen.
Reisepass übersetzenWichtige Fragen und Antworten rund um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsbescheinigung.
Wird die Übersetzung der Namensänderung bundesweit bei Ämtern anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden ausschließlich von in Deutschland gerichtlich ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern erstellt. Sie sind mit dem gesetzlichen Beglaubigungsvermerk, Siegel und persönlicher Unterschrift versehen und werden bundesweit von Standesämtern, Meldebehörden, Ausländerbehörden und Gerichten in der Regel problemlos akzeptiert.
Muss ich die originale Urkunde per Post an LingoPlus schicken?
Nein. Für die beglaubigte Übersetzung reicht ein gut lesbarer Scan oder eine hochauflösende Fotografie Ihrer Urkunde vollkommen aus. Ihr Original bleibt sicher bei Ihnen zu Hause. Wichtig ist nur, dass sämtliche Stempel, Randnotizen und Unterschriften klar erkennbar abgebildet sind.
Muss eine Apostille oder Legalisation ebenfalls übersetzt werden?
In den meisten Fällen verlangen deutsche Behörden die vollständige Übersetzung aller Bestandteile der Urkunde einschließlich vorhandener Apostillen oder diplomatischer Legalisationsvermerke. Reichen Sie eventuelle Beglaubigungsvermerke am besten direkt mit ein, damit wir sie im Festpreisangebot berücksichtigen können.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung offiziell anfertigen?
Ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer, die an einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht beeidigt bzw. ermächtigt wurden. Nur diese gerichtlich bestellten Experten sind gesetzlich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung verbindlich zu bestätigen.
Gibt es eine begrenzte Gültigkeitsdauer für die beglaubigte Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung selbst besitzt kein Ablaufdatum und bleibt unbegrenzt gültig. Allerdings fordern manche Ämter und Standesämter Personenstandsurkunden, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind – in solch einem Fall muss auch die Übersetzung anhand der neu ausgestellten Urkunde aktualisiert werden.
Wie erhalte ich die fertige beglaubigte Übersetzung zugestellt?
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung vorab als praktische PDF-Datei per E-Mail zu. Das rechtsgültige Papierexemplar mit Siegel und Unterschrift des ermächtigten Übersetzers geht Ihnen kurz darauf auf dem Postweg portofrei zu.
Bei internationalen Namensänderungen gibt es rechtliche Besonderheiten zu beachten. In unserer täglichen Praxis treten folgende Konstellationen besonders häufig auf:
Namensänderungsurkunden aus dem angelsächsischen Raum (etwa per Deed Poll) erfordern für die deutsche Anerkennung häufig eine gesonderte Wirksamkeitsprüfung durch das zuständige Standesamt.
Nach einer Einbürgerung oder bei EU-Bürgern können ausländische Namensformen (wie Vatersnamen oder abweichende Schreibweisen) im Rahmen einer Angleichungserklärung offiziell an das deutsche Namensrecht angepasst werden.
Bei Urkunden in nicht-lateinischer Schrift (z. B. Arabisch oder Kyrillisch) erfolgt die Übersetzung nach strengen ISO-Transliterationsnormen, um abweichende Namensschreibweisen in Registern und Pässen zu verhindern.
Ausländische Gerichtsbeschlüsse oder behördliche Dekrete zur Namensänderung müssen stets in vollem Umfang inklusive aller Tenöre, Begründungen und Rechtskraftvermerke übersetzt werden.
Laden Sie Ihre Namensänderungsurkunde unverbindlich hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden Ihr maßgeschneidertes Festpreisangebot von LingoPlus.
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