Offiziell anerkannte Übersetzungen Ihres Patents durch gerichtlich ermächtigte und beeidigte Fachübersetzer. Weltweit gültig für Patentämter und Gerichte. ✓ PDF genügt ✓ Höchste Präzision ✓ Verbindlicher Festpreis
Ob nationale Patentanmeldung, europäische Validierung oder internationale Schutzrechtsdurchsetzung – Behörden, Ämter und Gerichte fordern für fremdsprachige Patente in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Typische Anwendungsfälle sind:
Für die fristgerechte Anmeldung, Veröffentlichung und Registereintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder internationalen Behörden.
Übersetzung für Behörden →Für Patentstreitigkeiten, Nichtigkeitsklagen und Verletzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht oder dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).
Übersetzung fürs Gericht →Für die Inanspruchnahme der Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft bei Nachanmeldungen bei ausländischen Prüfungsbehörden.
Mehr zur beglaubigten Übersetzung →Für die rechtssichere Übersetzung der Patentansprüche und Erfindungsbeschreibungen durch spezialisierte technische Fachübersetzer.
Zu den Fachübersetzungen →Für den Eintritt in die nationale und regionale Phase bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Für den grenzüberschreitenden Verkauf von Schutzrechten, Lizenzverhandlungen und Unternehmensübernahmen im internationalen Wettbewerb.
Der Übersetzungsprozess bei LingoPlus ist vollständig digital, diskret und unkompliziert gestaltet. Für die Übersetzung Ihrer Patentschrift gilt:
PDF-Datei oder Scan genügt. Sie können uns die Patentschrift einfach digital übermitteln – ein Versand von Originaldokumenten ist nicht notwendig.
Vollständige Unterlagen. Bitte übermitteln Sie das Patent vollständig inklusive Patentansprüchen, Beschreibung, Zusammenfassung und Zeichnungen.
Apostille oder Legalisation. Falls das ausländische Patentamt eine Überbeglaubigung vorschreibt, reichen Sie bitte auch diese Vermerke direkt ein.
Die Kosten richten sich nach Textumfang, technischem Schwierigkeitsgrad und Sprachkombination – Sie erhalten von uns stets einen transparenten Festpreis.
Transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzgebühren. Nach Übermittlung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Angebot.
In der Regel erfolgt die Fertigstellung innerhalb von 3 Werktagen. Für eilige Anmeldefristen bieten wir einen Express-Service innerhalb von 24 Stunden an.
Sie erhalten die fertige Übersetzung vorab als PDF per E-Mail sowie das beglaubigte Originaldokument auf dem Postweg zugestellt.
Unsere gerichtlich beeidigten Fachübersetzer fertigen rechtsgültige Übersetzungen von Patentschriften aus nahezu allen Sprachen ins Deutsche und in weltweite Zielsprachen an.
Im Rahmen internationaler Schutzrechtsverfahren und Patentanmeldungen verlangen Prüfbehörden und Gerichte häufig weitere beglaubigte Dokumente:
Lizenzverträge und Verträge über die Abtretung von Patentrechten müssen bei internationalen Transaktionen häufig beglaubigt eingereicht werden.
Vertrag übersetzenZur rechtswirksamen Vertretung durch Patentanwälte vor ausländischen Behörden fordern Prüfstellen regelmäßig eine beglaubigte Vollmacht.
Vollmacht übersetzenDient als amtlicher Nachweis über die Vertretungsberechtigung von Unternehmen bei der Anmeldung oder Übertragung von Patenten.
Handelsregisterauszug übersetzenWird bei vielen Patentämtern verlangt, um die rechtmäßige Erfinderschaft oder Prioritätsansprüche eidesstattlich zu bestätigen.
Eidesstattliche Erklärung übersetzenDie wichtigsten Antworten rund um die beglaubigte Übersetzung von Patentschriften und Schutzrechtsunterlagen.
Wird die Übersetzung von LingoPlus bei Patentämtern anerkannt?
Ja. Unsere Übersetzungen werden von gerichtlich ermächtigten und beeidigten Fachübersetzern erstellt und mit offiziellem Beglaubigungsvermerk sowie Stempel versehen. Sie werden in der Regel vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) sowie von Gerichten und internationalen Behörden uneingeschränkt anerkannt.
Reicht eine PDF-Datei oder ein digitaler Scan für die Übersetzung aus?
Ja, für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung genügt eine digitale PDF-Datei oder ein lesbarer Scan Ihrer Patentschrift. Sie müssen uns das physische Original nicht per Post einsenden. Wichtig ist lediglich, dass alle Patentansprüche, chemischen oder mathematischen Formeln und Zeichnungsbeschriftungen deutlich erkennbar sind.
Müssen behördliche Vermerke oder eine Apostille mit übersetzt werden?
In den meisten Fällen ja. Wenn Ihre Schutzrechtsdokumente amtliche Siegel, Überbeglaubigungen oder eine Haager Apostille tragen, verlangen die Patentbehörden üblicherweise die vollständige Übersetzung aller Bestandteile. Senden Sie vorhandene Vermerke einfach mit – wir prüfen den genauen Übersetzungsumfang in Ihrem Angebot.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung von Patenten anfertigen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzerinnen und Übersetzern ausgestellt werden, die an einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt und beeidigt oder ermächtigt wurden. Unsere Übersetzer besitzen fundierte Fachkompetenz in der juristischen und technischen Terminologie des Patentrechts.
Wie lange ist die beglaubigte Übersetzung eines Patents gültig?
Die beglaubigte Übersetzung selbst verliert ihre Gültigkeit nicht und bleibt zeitlich unbegrenzt wirksam. Bei behördlichen Anmeldeverfahren – etwa der Einreichung von Prioritätsunterlagen oder Validierungsfristen – müssen Sie jedoch die jeweiligen gesetzlichen Fristen des zuständigen Patentamts zwingend beachten.
Bekomme ich das Originaldokument nach der Übersetzung zurück?
Da wir für die Übersetzung lediglich Ihre digitale Datei oder einen Scan nutzen, bleibt das Originaldokument während des gesamten Prozesses sicher bei Ihnen. Sie erhalten von uns die rechtsgültig beglaubigte Übersetzung per Post und vorab eine Ausfertigung als PDF-Dokument per E-Mail zugestellt.
Bei der internationalen Einreichung und Anerkennung von Patenten gelten strenge Vorschriften. Diese Besonderheiten begegnen uns in der Praxis am häufigsten:
Nach der Erteilung durch das EPA verlangen viele Mitgliedsstaaten nach dem Londoner Übereinkommen eine beglaubigte Übersetzung der Patentschrift oder der Ansprüche in der jeweiligen Landessprache.
Wer die Priorität einer nationalen Erstanmeldung für internationale Nachanmeldungen beansprucht, muss fristgerecht eine beglaubigte Übersetzung der Prioritätsurkunde vorlegen.
Je nach Erfordernis des Zielamts genügt für manche Verfahrensschritte die Übersetzung der Patentansprüche, während in gerichtlichen Nichtigkeitsverfahren meist der Volltext verlangt wird.
Beschriftungen in technischen Zeichnungen und Bezugszeichenlisten müssen präzise mit der Patentbeschreibung übereinstimmen, um den rechtlichen Schutzbereich nicht zu gefährden.
Laden Sie Ihre Patentschrift vertraulich hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein kostenloses, verbindliches Festpreisangebot.
Kostenloses Angebot anfordern